Aufstellung und Erstinbetriebnahme
2.2 Berechnung der Heizlast (des Wärmebedarfs)
Der LEDA Kaminofen ANTIGUA / ARUBA stellt nach 1. BImSchV eine Einzelraumfeuerungsanlage dar, die
vorrangig zur Beheizung eines Aufstellraums verwendet wird. Angrenzende Räume können zusätzlich
mitbeheizt werden.
Die Wärmeleistung der Einzelraumfeuerungsanlage muss sich dabei jedoch am Wärmebedarf des
Aufstellraums (Heizlast) orientieren.
Ein entsprechender Nachweis kann vom Fachbetrieb über eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831
oder einem vereinfachten Tabellenverfahren (z.B. LEDA BImSchV-Rechner) erbracht werden.
Der ANTIGUA / ARUBA kann nur dann gut und wirtschaftlich betrieben werden, wenn seine Wärmeleistung
an die gegebenen Wärmebedarfsverhältnisse (Heizlast) und die Bedürfnisse des Betreibers angepasst ist.
Deshalb ist eine Heizlastberechnung vom Anlagenersteller durchzuführen, bzw. auf eine bestehende
Berechnung zurückzugreifen. Ebenso kann die Leistung unabhängig von der tatsächlichen Heizlast auch mit
dem Auftraggeber vereinbart werden.
2.3 Anforderungen an den Schornstein
Vor Einbau und Anschluss des Kaminofens ist der Schornstein auf seine Eignung zu prüfen. Die einwandfreie
Funktion des Geräts ist vom Anschluss an einen passenden Schornstein abhängig.
Baurechtliche Eignung des Schornsteins: Anforderungen der geltenden Vorschriften sind zu beachten
(insbesondere jeweilige Landesbauordnung, jeweilige Feuerungsverordnung, 1. BImSchV, DIN V 18160,
DIN EN 15287-1).
Der Schornstein muss für Abgase von festen Brennstoffen geeignet sein (Rußbrand-Beständigkeit,
Kennzeichnung der Abgasanlage: G).
Physikalische/technische Eignung des Schornsteins: Der Schornstein muss in der Lage sein, die
Abgase ausreichend sicher abzuführen und den notwendigen Förderdruck aufzubauen, ggf. ist die
ausreichende Funktion des Schornsteins nach DIN EN 13384 bereits in der Planungsphase rechnerisch
nachzuweisen.
Der Schornstein muss bei Betrieb der Feuerstätte in der Lage sein, den Mindestförderdruck aufzubauen
(siehe „9. Technische Daten" auf Seite 48 und „Bestimmung des Gesamtförderdrucks").
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