8
Den Aufkleber anbringen
Den beiliegenden Aufkleber
verkleidung ankleben.
Hinweis
Die Klebeflächen müssen sauber, trocken und
fettfrei sein.
9
Beachten Sie die für Ihr Land geltenden Zulassungsbestimmungen!
§§
Für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland gilt:
Nach § 19(3) StVZO, ist die Begutachtung der Änderung der Sitzplatzanzahl
am Fahrzeug unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständi-
gen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeug-
sachverständigen oder Angestellten einer amtlich anerkannten Überwa-
chungsorganisation durchzuführen und auf dem Teilegutachten (siehe Seite
63 bis 73) bestätigen zu lassen.
Nach erfolgter Anbauprüfung durch den Kraftfahrzeugsachverständigen
erhalten Sie eine Anbaubestätigung. Diese Anbaubestätigung ist am Fahr-
zeug ständig mitzuführen.
Wenn sich die Zulassungsstelle aus einem anderen Grund mit den Fahrzeug-
papieren befaßt, (z.B.: An-, Ummeldung, Halterwechsel, etc.) legen Sie bitte
zusätzlich die Anbaubestätigung für die Berichtigung der Fahrzeugdaten vor.
an die Rücken-
§§