Sicherheitshinweise und Schutzmaßnahmen
Persönliche Schutzausrüstung
Für den direkten Umgang mit dem elektrischen Prozessregelantrieb ist keine Schutzausrüs-
tung erforderlich. Bei Montage- und Demontagearbeiten kann es sein, dass Arbeiten am an-
geschlossenen Ventil notwendig sind.
Î Persönliche Schutzausrüstung aus der zugehörigen Ventildokumentation beachten.
Î Weitere Schutzausrüstung beim Anlagenbetreiber erfragen.
Änderungen und sonstige Modifikationen
Änderungen, Umbauten und sonstige Modifikationen des Produkts sind durch SAMSON
nicht autorisiert. Sie erfolgen ausschließlich auf eigene Gefahr und können unter anderem zu
Sicherheitsrisiken führen sowie dazu, dass das Produkt nicht mehr den für seine Verwendung
erforderlichen Voraussetzungen entspricht.
Schutzeinrichtungen
Keine.
Warnung vor Restgefahren
Der Prozessregelantrieb hat im eingebauten Zustand direkten Einfluss auf das Ventil. Um Per-
sonen- oder Sachschäden vorzubeugen, müssen Betreiber und Bedienpersonal Gefährdun-
gen, die am Stellventil vom Durchflussmedium und Betriebsdruck sowie vom Stelldruck und
von beweglichen Teilen ausgehen können, durch geeignete Maßnahmen verhindern. Dazu
müssen Betreiber und Bedienpersonal alle Gefahrenhinweise, Warnhinweise und Hinweise
dieser Einbau- und Bedienungsanleitung, insbesondere für Einbau, Inbetriebnahme und In-
standhaltung, befolgen.
Sorgfaltspflicht des Betreibers
Der Betreiber ist für den einwandfreien Betrieb sowie für die Einhaltung der Sicherheitsvor-
schriften verantwortlich. Der Betreiber ist verpflichtet, dem Bedienpersonal diese Einbau- und
Bedienungsanleitung und die mitgeltenden Dokumente zur Verfügung zu stellen und das Be-
dienpersonal in der sachgerechten Bedienung zu unterweisen. Weiterhin muss der Betreiber
sicherstellen, dass das Bedienpersonal oder Dritte nicht gefährdet werden.
Sorgfaltspflicht des Bedienpersonals
Das Bedienpersonal muss mit der vorliegenden Einbau- und Bedienungsanleitung und mit
den mitgeltenden Dokumenten vertraut sein und sich an die darin aufgeführten Gefahrenhin-
weise, Warnhinweise und Hinweise halten. Darüber hinaus muss das Bedienpersonal mit
den geltenden Vorschriften bezüglich Arbeitssicherheit und Unfallverhütung vertraut sein und
diese einhalten.
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EB 5757