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Grundlegende Sicherheitshinweise; Bestimmungsgemäße Verwendung; Aufstellung; Verpflichtung Und Haftung - Wessamat Combi-Line W120 CW Betriebsanleitung

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WESSAMAT

1 Grundlegende Sicherheitshinweise

Diese Betriebsanleitung enthält die wichtigsten Hinweise, um den Würfeleisbereiter sicherheitsgerecht zu
betreiben.
1.1 Bestimmungsgemäße Verwendung
Der Eisbereiter ist ausschließlich zur Herstellung von Kleineiskörpern bzw. Crushed-Ice in Nahrungsmittel-
qualität aus hygienisch einwandfreiem Trinkwasser bestimmt.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch:
• das Beachten aller Hinweise aus der Betriebsanleitung und
• die Einhaltung der Reinigungs- und Wartungsarbeiten.

1.2 Aufstellung

Der Eisbereiter darf in folgenden Umgebungen nicht betrieben werden:
• explosionsgefährdete Umgebung,
• giftige Atmosphäre,
• Feuchtraum.
ACHTUNG: Bei bestimmten Umgebungsbedingungen (z.B. hohe Umgebungstemperatur und/oder
hohe Luftfeuchtigkeit) kann es im Bereich des Eiswürfelbereiters zu Kondenswasserbildung kom-
men.

1.3 Verpflichtung und Haftung

1.3.1 Hinweise in der Betriebsanleitung beachten

Grundvoraussetzung für den sicherheitsgerechten Umgang und den störungsfreien Betrieb dieser Maschi-
ne ist die Kenntnis der grundlegenden Sicherheitshinweise und der Sicherheitsvorschriften. Diese Betriebs-
anleitung, insbesondere die Sicherheitshinweise, sind von allen Personen zu beachten, die die Maschine
bedienen. Darüber hinaus sind die für den Einsatzort geltenden Regeln und Vorschriften zur Unfallverhü-
tung zu beachten.

1.3.2 Gefahren im Umgang mit der Maschine

Der Würfeleisbereiter wurde nach dem Stand der Technik und den anerkannten sicherheitstechnischen
Regeln gebaut. Dennoch können bei seiner Verwendung Gefahren für Leib und Leben des Benutzers oder
Dritter bzw. Beeinträchtigungen an der Maschine oder an Sachwerten entstehen. Die Maschine ist nur zu
benutzen
• für die bestimmungsgemäße Verwendung,
• in sicherheitstechnisch einwandfreiem Zustand.
Störungen, die die Sicherheit beeinträchtigen können, sind umgehend zu beseitigen!
1.3.3 Gewährleistung und Haftung
Grundsätzlich gelten unsere "Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen". Diese stehen dem Betreiber
spätestens seit Vertragsabschluß zur Verfügung. Gewährleistungs- und Haftungsansprüche bei Personen-
und Sachschäden sind ausgeschlossen, wenn sie auf eine oder mehrere der folgenden Ursachen zurück-
zuführen sind:
BA-W120
Combi-Line
Betriebsanleitung
Seite 3

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