11/2004
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Elektromagnetische Verträglichkeit
9.1
Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)
Sämtliche Hersteller-/Montagebetriebe für elektrische Geräte, die "eine vollstän-
dige, für sich abgeschlossene Standardfunktion haben und als einzelnes, für den
Endanwender vorgesehenes Gerät auf den Markt gebracht werden", müssen die
EMV-Richtlinie EWG/89/336 erfüllen.
Für den Hersteller-/Montagebetrieb gibt es zwei Wege, um die Einhaltung
nachzuweisen. Zu diesen gehören:
9.1.1
Eigenbestätigung
Eine Erklärung des Herstellers, dass alle europäischen Normen eingehalten
wurden, die für die elektrische Umgebung gelten, für die das Gerät vorgesehen ist.
In der Herstellererklärung dürfen nur Normen angeführt werden, die offiziell im
Amtsblatt der EG veröffentlicht worden sind.
9.1.2
Technische Konstruktionsbeschreibung
Für das Gerät kann eine technische Konstruktionsakte erstellt werden, die dessen
EMV-Kenndaten beschreibt. Diese Akte muss von einer 'offiziellen Prüfstelle '
genehmigt werden, die von der zuständigen europäischen Regierungsorganisation
bestellt wurde. Dieses Verfahren gestattet die Verwendung von Normen, die sich
noch in Vorbereitung befinden.
HINWEIS
SINAMICS G110 ist jedoch ein Gerät, das für die bestimmungsgemäße
Anwendung durch einen EMV-fachkundigen Weiterverwender vorgesehen ist, aber
nicht durch einen EMV-Laien.
Als Hersteller des Gerätes geben wir in jedem Fall in der Betriebsanleitung ausrei-
chende Informationen, damit der Endverbraucher mit seiner Fachkenntnis alle
Maßnahmen ergreifen kann, um seinerseits die elektromagnetische Verträglichkeit
sicherzustellen.
SINAMICS G110
Betriebsanleitung
6SL3298-0AA11-0AP0
Elektromagnetische Verträglichkeit
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