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Brennstoffe
GEFAHR: Verbrennungsgefahr durch Verpuffung!
▶ Keine flüssigen Brennstoffe verwenden
(z. B. Benzin, Petroleum).
HINWEIS: Anlagen- und Umweltschäden durch
unzulässige Brennstoffe!
▶ Keine Kunststoffe, Haushaltsabfälle, chemisch
behandelte Holzreste, Altpapier, Hackgüter, Rinden-
und Spanplattenabfälle zur Feuerung verwenden.
Das Verbrennen nicht zulässiger Brennstoffe ist in vielen
Ländern strafbar.
In Deutschland gilt dies als ein Verstoß gegen das
Bundes-Immissionsschutzgesetz.
In der Schweiz gilt dies als ein Verstoß gegen die
Luftreinhalteverordnung (LRV).
3.1
Zulässige Brennstoffe
Als Brennstoff für die Ofenanlage ist naturbelassenes, luftgetrocknetes
Scheitholz mit maximal 25 % Restfeuchte oder Holzbriketts zugelassen.
Die Verwendung anderer Brennstoffe ist nicht zulässig.
Wir empfehlen Buchenholz als besten Brennstoff.
3.2
Brennstoffe richtig trocknen und lagern
Der im Holz enthaltene Anteil an Wasser wird bei der Verbrennung
verdampft. Die hierzu aufgewendete Energie geht für das Heizen
verloren. Frisch geschlagenes (grünes) Holz hat durch seinen sehr
hohen Wasseranteil ca. ein Drittel des Heizwerts von trockenem Holz.
Um eine saubere und gute Verbrennung zu gewährleisten:
▶ Nur trockenes und naturbelassenes Holz verwenden.
Die Verwendung von Brennstoffen mit einer Restfeuchte
> 25 % führt zu Leistungsverlusten und erhöhten
Emissionen.
3.2.1
Lagerung außerhalb von Gebäuden
▶ Scheitholz möglichst auf der Südseite eines Gebäudes an belüfteter
und vor Niederschlag geschützter Stelle lagern.
▶ Scheitholz locker an einer Wand aufstapeln und mindestens an einer
Seite abstützen.
▶ Darauf achten, dass zwischen den einzelnen Holzstößen ein Spalt
vorhanden ist, damit die durchströmende Luft die von der Holz-
oberfläche entweichende Feuchtigkeit besser abtransportieren
kann.
Logaflame HLG316 | HLG416 – 6 720 810 006 (2014/07)
Bild 2
Brennstofflagerung außerhalb von Gebäuden
3.2.2
Lagerung innerhalb von Gebäuden
Die Lagerung von frisch geschlagenem (grünem) Holz in Folien oder
geschlossenen Räumen ohne ausreichenden Luftaustausch verhindert
die Trocknung und führt zum Stocken und Schimmeln des Holzes.
Um eine gute Trocknung des Holzes zu gewährleisten:
▶ Scheitholz in einem trockenen und gut belüfteten Raum lagern.
3.2.3
Lagerungsdauer
Als Faustformel für die Lagerungsdauer gilt:
• Mindestens 1 Jahr für Weichholz (z. B. Nadelholz, Birke)
• Mindestens 2 Jahre für Hartholz (z. B. Buche, Eiche)
Wir empfehlen eine Trocknungsdauer von 2...3 Jahren.
Die tatsächliche Holzfeuchte lässt sich mit handelsüblichen
Feuchtemessgeräten bestimmen.
3.3
Verbrennung
Holz besteht hauptsächlich aus Zellulose, Lignin, Harzen, Fetten und
Ölen. Deshalb verbrennt Holz nicht direkt. Die Bestandteile von Holz
werden bei unterschiedlich hohen Temperaturen gasförmig und
verbrennen bei genügend Sauerstoff. Wenn die, für die Ausgasung und
saubere Verbrennung, benötigten Temperaturen nicht erreicht werden,
ist die Verbrennung gestört. Die unverbrannten Stoffe belasten die
Umgebung und setzen sich in der Ofenanlage und dem Abgassystem als
Ablagerungen fest (z. B. Ruß, Teer). Die Ablagerungen bewirken einen
zusätzlichen Reinigungsaufwand und können zu einem Anlagenschaden
führen.
Aus diesem Grund ist für eine gute, rasche Verbrennung eine gute
Ausgasung erforderlich. Die Ausgasung ist nur an den "verletzten"
Stellen des Holzes gewährleistet, was eine Spaltung des Holzes
erforderlich macht.
Die Holzscheitgröße ist ein weiterer Einflussfaktor für eine optimale
Verbrennung. Kleinere Holzscheite besitzen im Verhältnis zur Masse
eine größere Oberfläche als ungespaltenes Holz.
Unterschiedliche Holzarten unterscheiden sich auch im Heizwert:
• Laubhölzer sind besonders gut als Brennholz geeignet. Sie brennen
langsam mit ruhiger Flamme ab und bilden eine lang anhaltende Glut.
• Nadelhölzer sind harzreich, brennen schneller ab und neigen stärker
zur Funkenbildung.
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