DE BG3 22_07_02
26/07/02
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GEWÄHRLEISTUNG
Wir beglückwünschen Sie zum Kauf dieses Telefons und hoffen, dass
Sie damit voll zufrieden sind.
Neben der gesetzlichen Gewährleistung besteht für dieses
Mobiltelefon und den Akku eine Herstellergewährleistung von einem
(1) Jahr für Fertigungsmängel ab dem in Ihrer Rechnung
ausgewiesenen Kaufdatum. Auch wenn die gesetzliche Gewähr-
leistung in Ihrem Land mehr als 1 (ein) Jahr beträgt, wird die
gesetzliche Gewährleistung durch diese Herstellergewährleistung
nicht beeinflusst. Die Herstellergewährleistung gilt auch für
Zubehörteile, jedoch nur für sechs (6) Monate ab dem in der
Rechnung ausgewiesenen Kaufdatum.
Zum Erhalt dieser Herstellergewährleistung müssen Sie Ihrem
Händler oder einem von Alcatel zugelassenen Kundenzentrum (die
Liste ist im Internet unter www.alcatel.com aufgeführt) jeden Mangel
des Gerätes sofort mitteilen und die Rechnung vorweisen, die Ihnen
beim Kauf ausgestellt wurde.
Der Händler bzw. das Kundenzentrum entscheidet, ob ein als defekt
festgestelltes Gerät (Telefon oder Zubehörteil) zweckmäßigerweise
ganz oder teilweise
repariert oder ausgetauscht wird. Diese
Herstellergewährleistung umfasst die Kosten für Teile und
Arbeitszeit, schließt jedoch alle anderen Kosten aus. Die Reparatur
oder der Austausch kann mit gebrauchten generalüberholten Teilen
erfolgen, wenn deren Funktion gleichwertig ist.
Auf eine Reparatur, Modifikation oder einen Austausch von Teilen
entsprechend
der
Herstellergewährleistung
Herstellergewährleistung von drei Monaten gegeben, soweit dem
gesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen.
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wird
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Diese Herstellergewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden oder
Fehler (Ihres Telefons oder Zubehörs), die auf folgende Ursachen
zurückzuführen sind:
• Nichteinhaltung der Bedienungsanleitung oder Installations-
anleitung
• Nichteinhaltung der im Einsatzland geltenden technischen Normen
und Sicherheitsnormen
• Nicht fachgerechte Wartung der Akkus und anderer Energiequellen
und der elektrischen Einrichtung im allgemeinen
• Unfälle oder Folgen eines Diebstahls, (des Fahrzeugs),Vandalismus,
Blitzschlag, Feuer, Feuchtigkeit, Eindringen von Flüssigkeit,
atmosphärische Einflüsse
• Montage oder Einbau des Telefons oder Zubehörs in andere
Geräte, die nicht vom Alcatel empfohlen wurden, wenn nicht
ausdrücklich eine schriftliche Genehmigung vorliegt
• Modifikation, Änderung oder Reparatur durch Personen, die nicht
vom Alcatel oder einem zugelassenen Kundenzentrum zugelassen
sind
• Unsachgemäßer oder zweckentfremdeter Gebrauch
• Normaler Verschleiß
• Betriebsstörungen, die durch äußere Ursachen entstanden sind
(z.B.
funkelektrische
Störungen
Spannungsschwankungen des Stromnetzes oder der Telefonleitungen,
usw.)
• Modifikation des Gerätes oder der Zubehörteile, unabhängig
davon, ob diese verbindlich aufgrund Änderungen von gesetzlichen
Regelungen vorgeschrieben sind oder es sich um eine Änderung der
Netzparameter handelt
• Verbindungsstörungen infolge einer schlechten Funkwellen-
ausbreitung oder mangelnder Netzdeckung durch fehlende
Relaisstation
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durch
andere
Geräte,