3.2
Allgemeine Betriebsbedingungen
Betriebsbedingungen
Mindest-Kesseltemperatur
In Verbindung mit Regelgeräten für gleitende Kesselwassertemperaturen
Keine Forderung
Betriebstemperatur wird mit
Logamatic-Regelgerät sicher-
gestellt
1) Eine Heizkreisregelung mit Mischer verbessert das Regelverhalten und ist insbesondere bei Anlagen mit mehreren Heizkreisen zu empfehlen.
Tab. 6
Allgemeine Betriebsbedingungen
3.3
Bedingungen für den Aufstellraum und die Umgebung
Betriebsbedingungen
Temperatur im Aufstellraum
Relative Luftfeuchte
Staub/Flugsamen
Halogen-Kohlenwasserstoff-Verbindungen
Gebläse, die dem Aufstellraum Luft
entnehmen
Kleintiere
Brandschutz
Hochwasser
Tab. 7
Aufstellraum und Umgebung
Logano plus – 6720842587 (2016/04)
Betriebsunterbrechung
(Totalabschaltung des Kessels)
Automatisch
durch Logamatic-Regelgerät
Bemerkungen – Präzisierung der Anforderung
+5...+40 °C
–
90 %
Keine Taupunktbildung und kein Feuchtigkeitsniederschlag im Aufstellraum
–
Während des Betriebs darf kein übermäßiger Staubanfall im Aufstellraum
auftreten, z. B.:
• Baustaub durch stark staubende Baumaßnahmen
Die zugeführte Verbrennungsluft darf keine übermäßige Staub- und
Flugsamenbelastung aufweisen:
• Luftzufuhr mit Staubbelastung aus der Nähe unbefestigter Straßen und Wege
• Luftzufuhr mit Staubbelastung aus Produktions- oder Verarbeitungsbereichen,
• Flugsamen von Korbblütlern
Bei Bedarf den Zutritt über Luftsiebe verhindern.
–
Die Verbrennungsluft muss frei von Halogen-Kohlenwasserstoff-
Verbindungen sein.
▶ Potenzielle Quelle von Halogen-Kohlenwasserstoff-Verbindungen ausfindig ma-
Wenn die Quelle der Halogen-Kohlenwasserstoff-Verbindungen nicht verschlossen
werden kann:
▶ Verbrennungsluft aus Bereichen heranführen, die nicht durch Halogen-Kohlen-
–
▶ Während des Brennerbetriebs keine mechanische Luftfördereinrichtung
–
▶ Aufstellraum und besonders die Zuluftöffnungen gegen das Eindringen von
–
▶ Abstände zu brennbaren Baustoffen gemäß den örtlichen Vorschriften einhal-
▶ Mindestabstand von 40 cm grundsätzlich einhalten.
▶ Brennbare Stoffe und brennbare Flüssigkeiten nicht in Kesselnähe lagern.
–
Bei akuter Hochwassergefahr:
▶ Kessel rechtzeitig vor dem Wassereintritt von der Brennstoff- und
▶ Mit Wasser in Berührung gekommene Bauteile, Brennerkomponenten, Regel-
Vorschriften und Bedingungen für den Betrieb
Heizkreisregelung mit
1)
Heizungsmischer
Keine Forderung,
jedoch vorteilhaft bei Nieder-
temperatur-Heizsystemen z. B.
Heizsystemauslegung 55/45 °C
erforderlich bei:
• Fußbodenheizsystemen
• Anlagen mit großem
Wasserinhalt >15 l/kW
z. B. Steinbrüchen, Bergwerken
chen und verschließen.
wasserstoff-Verbindungen verunreinigt sind.
betreiben, die Verbrennungsluft aus dem Aufstellraum entnimmt, z. B.:
– Dunstabzugshaube
– Wäschetrockner
– Lüftungsgerät
Kleintieren schützen (z. B. durch Luftgitter).
ten.
Netzspannungsversorgung trennen.
und Steuereinrichtungen vor der Wiederinbetriebnahme erneuern.
Mindest-Rücklauftemperatur
Keine Forderung
3
7