18.5
Berechtigungen der Internteilnehmer
Kennziffer:
51nn
Teilnehmer nn ist vollamtsberechtigt.
Der Teilnehmer hat keine Wahleinschränkungen für Externgespräche. Der Teil-
nehmer kann Intern- und Externgespräche aufbauen und entgegennehmen.
52nn
Teilnehmer nn ist halbamtsberechtigt.
Der Teilnehmer kann selbst keine Externgespräche aufbauen. Sonst hat er sie
selben Rechte wie ein vollamtsberechtigter Teilnehmer.
53nn
Teilnehmer nn ist nichtamtsberechtigt.
Der Teilnehmer kann nur Interngespräche führen. Für Teilnehmer 21 ist dieses
Leistungsmerkmal nicht verfügbar. Ist der Teilnehmeranschluß 25 oder 26 nicht
als Telefon programmiert, ist diese Programmierung nicht möglich.
54nn
Teilnehmer nn ist nur türberechtigt.
Der Teilnehmer kann nur Türgespräche führen. Intern - und Externgespräche sind
nicht möglich. Für Teilnehmer 21 ist dieses Leistungsmerkmal nicht verfügbar. Ist
der Teilnehmeranschluß 25 oder 26 nicht als Telefon programmiert, ist diese
Programmierung nicht möglich.
55nn
Teilnehmer nn ist türberechtigt.
Zusätzlich zu der Vollamts-, Halbamts- oder Nichtamtsberechtigung ist der Teil-
nehmer türberechtigt. Er kann Türgespräche führen.
56nn
Teilnehmer nn ist nicht türberechtigt.
Unabhängig von der Vollamts-, Halbamts- oder Nichtamtsberechtigung ist der
Teilnehmer nicht türberechtigt. Er kann keine Türgespräche führen.
Wird einem nur türberechtigten Teilnehmer die Türberechtigung entzogen, so
wird er automatisch nichtamtsberechtigt, und kann somit Interngespräche führen.
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