2.4.2 Gefahr durch Hitze
Der Fettabscheider wird vor der Entsorgung erhitzt. Wird das Fett zur Entsorgung abgelassen, besteht die Ge-
fahr von Verbrennungen beim Berühren des heißen Fettes. Persönliche Schutzausrüstung ist zu tragen.
2.4.3 Gefahr der Überhitzung der Heizhaube
Wurde die Fettabscheideanlage vor Betriebsbeginn nicht ausreichend belüftet, kann ein Luftpolster im Inneren
der Heizhaube zur Überhitzung führen. Fettabscheideanlage nur vollständig entlüftet in Betrieb nehmen.
2.4.4 Rutschgefahr beim Entleeren der Anlage
Bei Reinigungsarbeiten und dem Hantieren mit den Entsorgungsbehältern kann fetthaltige Flüssigkeit und/oder
Fett den Boden benetzen. Dadurch besteht Rutschgefahr. Ausgetretene Flüssigkeit und/oder Fett unmittelbar
beseitigen und geeignetes Schuhwerk tragen.
2.4.5 Infektionsgefahr bei Kontakt mit dem Abwasser
Das Abwasser enthält Bakterien. Bei Kontakt mit Schleimhäuten, Augen, Wunden oder bei einer Aufnahme
in den Körper besteht Infektionsgefahr. Mit Abwasser in Berührung gekommene Körperteile sofort reinigen,
verunreinigte Kleidung wechseln. Persönliche Schutzausrüstung tragen.
2.4.6 Explosionsgefahr durch Biogasbildung
Bei Arbeiten am geöffneten Abscheider sowie beim Wechseln der Entsorgungsbehälter besteht Rauchverbot
wegen möglicher Explosionsgefahr durch sich entzündendes Biogas.
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Sicherheit
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