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Binder KBF 115 Originalbetriebsanleitung Seite 127

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Verstoß gegen geltendes Recht.
∅ BINDER-Geräte NICHT an öffentlichen Sammelstellen abgeben.
 Gerät fachgerecht bei einem nach Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG (vom
20.10.2015 (BGBl. I S. 1739) zertifizierten Recyclingunternehmen entsorgen lassen
oder
 Den BINDER Service mit der Entsorgung beauftragen. Es gelten die beim Kauf des
Gerätes gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der BINDER GmbH.
BINDER Altgeräte werden bei Wiederverwertung nach Richtlinie 2012/19/EU von zertifizierten Unter-
nehmen in sortenreine Stoffe zerlegt. Um Gesundheitsgefahren für die Mitarbeiter der Entsorgungsunter-
nehmen auszuschließen, müssen die Geräte frei von giftigem, infektiösem oder radioaktivem Material
sein.
Der Nutzer des Gerätes trägt die Verantwortung, dass das Gerät vor Übergabe an einen Ent-
sorgungsbetrieb frei von giftigem, infektiösem oder radioaktivem Material ist.
• Gerät vor Entsorgung von allen eingebrachten und anhaftenden Giftstoffen reinigen.
• Gerät vor Entsorgung von allen Infektionsquellen desinfizieren. Beachten Sie, dass sich
Infektionsquellen ggf. nicht nur im Innenkessel des Gerätes befinden können.
• Lässt sich das Gerät nicht sicher von Giftstoffen und Infektionsquellen befreien, entsorgen
Sie es gemäß den nationalen Vorschriften als Sondermüll.
• Unbedenklichkeitsbescheinigung (Kap. 26) ausfüllen und dem Gerät beilegen.
Verunreinigung des Gerätes mit giftigem, infektiösem oder radioaktivem Material.
Vergiftungsgefahr.
Infektionsgefahr.
∅ Gerät mit anhaftenden Giftstoffen oder Infektionsquellen NIEMALS der Wiederverwer-
tung nach Richtlinie 2012/19/EU zuführen.
 Gerät vor Entsorgung von anhaftenden Giftstoffen oder Infektionsquellen befreien.
 Gerät mit nicht zu beseitigenden Giftstoffen oder Infektionsquellen gemäß nationalen
Vorschriften als Sondermüll entsorgen.
Das verwendete Kältemittel R 134A (1,1,1,2-Tetrafluorethan) ist bei Umgebungsdruck nicht brennbar. Es
darf nicht in die Umwelt gelangen. In Europa ist die Rückgewinnung des Kältemittels R 134A (GWP
1300) vorgeschrieben (Angaben gemäß Verordnung 842/2006/EG). Stellen Sie sicher, dass die gelten-
den gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich Qualifikation des Personals, Entsorgung und Dokumentation
eingehalten werden.
KBF + KMF (E6) 10/2017
VORSICHT
WARNUNG
Seite 127/156

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