7.3
Ersatzteile
Benötigen Sie Ersatzteile, wenden Sie sich mit den Gerätedaten vom Typenschild an den Hersteller
oder Lieferanten.
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Entsorgung
Wird das Ladegerät einmal endgültig außer Betrieb gesetzt, sind die zu diesem Zeitpunkt geltenden
Gesetze und Vorschriften für die Entsorgung einzuhalten.
Genaue Informationen dazu erhalten Sie bei den Entsorgungsfachbetrieben oder den zuständigen
Behörden.
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Achtung!
Elektronikschrott besitzt mit seinen diversen Kunststoff-, Metall- und Schwermetallbestandteilen ein
hohes Gefahrenpotential für die Umwelt. Deshalb ist Elektronikschrott getrennt von Haus- oder Gewer-
bemüll zu sammeln und zu entsorgen.
Führen Sie Elektronikschrott der firmeninternen Entsorgung zu, die die Weiterleitung an Spezialfirmen
(Entsorgungsfachbetriebe) übernimmt.
Die Verpackung des Ladegeräts ist getrennt zu entsorgen. Papier, Pappe und Kunststoffe sind dem
Recycling zuzuführen.
22.03.2007 – TB-Ga
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Entsorgung
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