28.2 Wartungspläne
Es gibt einige Wartungsarbeiten bzw. Über-
prüfungen, die der Nutzer selbst in regelmä-
ßigen Abständen (circa alle 4 Wochen je nach
Gebrauchshäufigkeit) durchführen sollte:
Die Kette reinigen und mit einem Kettenöl
schmieren (Herstellerhinweise beachten).
Bereifung auf Schäden, Fremdkörper und
Rissbildungen überprüfen.
Funktion und Leichtgängigkeit der Steck-
achsen an den Laufrädern prüfen.
Zughüllen auf festen Sitz in der Schaltzug-
halterung überprüfen.
Züge und Leitungen auf Knickstellen und
Quetschungen überprüfen.
Bremsbeläge überprüfen.
Steckkontakte des Antriebssystems über-
prüfen und gegebenenfalls mit einer wei-
chen, trockenen Bürste reinigen und nach-
fetten (mit Pol-Fett).
Reifendruck überprüfen und ggf. korrigie-
ren (der Reifendruck sollte immer dem
Aufdruck auf den Reifendecken entspre-
chen).
Sollten Sie bei diesen Überprüfungen ein
Problem feststellen, wenden Sie sich sofort an
Ihren Fachhandel oder PRO ACTIV. Service
und Reparaturen am Produkt dürfen nur von
Ihrem Fachhändler oder der Firma PRO ACTIV
durchgeführt werden.
Zusätzlich zu diesen Wartungsarbeiten/ Über-
prüfungen des Nutzers schreibt die Firma PRO
ACTIV für den sicheren Betrieb des Produkts
sowie zur Risikominimierung für den Nutzer
und Dritte Wartungsmaßnahmen durch den
Fachhandel oder PRO ACTIV vor.
Die Erstinspektion erfolgt nach einer Laufleis-
tung von 200 Kilometern oder 5 Monaten nach
Auslieferung (je nach dem, was zuerst eintritt).
Den Wartungsplan können Sie den Inspekti-
onslisten in Kapitel 37 entnehmen.
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Bedienungsanleitung NJ1 el. & FREAK el. Kompaktbike
Folgeinspektionen erfolgen immer nach weite-
ren 1.000 Kilometern Laufleistung oder 1 Jahr
nach letzter Inspektion (je nach dem, was zu-
erst eintritt). Den Wartungsplan können Sie
den Inspektionslisten in Kapitel 37 entnehmen.
Nach extremen Beanspruchungen wie z.B.
während des Urlaubs, bei dem das Produkt
Sand, Salzwasser oder Schnee ausgesetzt
war, wird aus Sicherheitsgründen eine zusätz-
liche Grundreinigung und Inspektion bei Ihrem
Fachhandel oder PRO ACTIV empfohlen.
Zur Erhaltung der Betriebserlaubnis und der
Gewährleistungsansprüche muss die Durch-
führung der Wartungsmaßnahmen nachgewie-
sen werden. Bei den Wartungsarbeiten festge-
stellte Mängel müssen vor einer weiteren Nut-
zung nachweislich behoben werden.
Auch wenn an Ihrem Produkt keine Ver-
schleißerscheinungen, Schäden oder Funkti-
onsstörungen erkennbar sind, müssen gemäß
Wartungsplan regelmäßige sicherheitstechni-
sche Kontrollen an Ihrem Produkt durchgeführt
werden.
28.3 Wartungsnachweise
Für den Nachweis der Wartungen können Sie
die Inspektionslisten in Kapitel 37 nutzen. Die
Inspektionslisten stehen auch im Downloadbe-
reich von
Links „weitere Dokumente
pdf-Dateien zur Verfügung. Bewahren Sie auf
jeden Fall alle Belege/ Serviceberichte als
Nachweis auf und lassen Sie sich Servicear-
beiten, die nicht von PRO ACTIV ausgeführt
wurden, belegen. Bitte bringen Sie diese/ s
Bedienungsanleitung/ Serviceheft zu jeder
Wartung mit.
www.proactiv-gmbh.de
unter den
" als ausfüllbare
>>