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Nur zur Benutzung in den angeführten Fahrzeugen geeignet, die
mit der ECE – Regelung Nr.16 oder nach anderen vergleichbaren
Standards genehmigten Dreipunkt- Sicherheitsgurt ausgerüstet
sind.
Alle Gurte, mit denen das Kind gehalten wird, die bei den Kate-
gorien „universal" und „eingeschränkt" mit Hilfe eines Sicherheits-
gurtes für Erwachsene (mit oder ohne Aufrolleinrichtung), der den
Vorschriften der Regelung Nr. 16 (oder gleichwertig) entspricht
und der an Verankerungen, die den Vorschriften der Regelung
Nr. 14 (oder gleichwertig) entspricht, eingebaut ist, müssen straff
angelegt werden. Außerdem dürfen die Gurte nicht verdreht wer-
den.
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Achten Sie unbedingt darauf, das die Beckengurte so tief wie
möglich angelegt werden, damit das Becken richtig gehalten
wird.
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Die Kinder-Rückhalteeinrichtung nicht ohne Sitzbezug benutzen.
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Der Sitzbezug ist ein integraler Teil der Rückhalteeinrichtung und
darf nicht gegen irgendeinen anderen als vom Hersteller angege-
ben ausgewechselt werden.
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Gurtführung nur verwenden wie in der Zeichnung dargestellt.
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Verwenden Sie dieses Produkt nur Bestimmungsgemäß!
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