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Sicherheitshinweise; Bestimmungsgemäße Verwendung - Scheppach 5905206901 Originalbetriebsanleitung

Hydraulik-holzspalter
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In dieser Bedienungsanweisung haben wir Stellen,
die Ihre Sicherheit betreffen, mit diesem Zeichen ver-
sehen: m
m Sicherheitshinweise
• Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise an der Ma-
schine beachten und in lesbarem Zustand halten.
• Die Sicherheitseinrichtungen an der Maschine dürfen
nicht demontiert oder unbrauchbar gemacht werden.
• Netzanschlussleitungen überprüfen. Keine fehler-
haften Lei tungen verwenden. Siehe Elektrischer An-
schluss.
• Vor Inbetriebnahme die korrekte Funktion der Zwei-
hand be dienung prüfen.
• Die Bedienungsperson muss mindestens 18 Jahre alt
sein. Auszubildende müssen mindestens 16 Jahre alt
sein, dürfen aber nur unter Aufsicht an der Maschine
ar beiten.
• Beim Arbeiten Arbeitshandschuhe tragen.
• Vorsicht beim Arbeiten: Verletzungsgefahr für Finger
und Hände durch das Spaltwerkzeug.
• Zum Spalten von schweren oder unhandlichen Teilen
ge eig nete Hilfsmittel zum Anstützen verwenden.
• Umrüst-, Einstell-, Mess- und Reinigungsarbeiten nur
bei ausgeschaltetem Motor durchführen. Netzstecker
zie hen.
• Installationen, Reparaturen und Wartungsarbeiten an
der Elektroinstallation dürfen nur von Fachleuten aus-
ge führt werden.
• Sämtliche Schutz- und Sicherheitseinrichtungen müs-
sen nach abgeschlossenen Reparatur- und Wartungs-
arbeiten so fort wieder montiert werden.
• Beim Verlassen des Arbeitsplatzes den Motor aus-
schal ten. Netzstecker ziehen.
• Das Blockieren der Zweihandschaltung und/oder das
Um gehen der Stellteile der Zweihandschaltung ist un-
zulässig, da hierdurch besondere Verletzungsgefahren
beim Bedienen der Maschine drohen.
• Eigenmächtige Veränderungen an der Maschine
schlie ßen eine Haftung des Herstellers für daraus re-
sul tieren de Schäden aus.
Bestimmungsgemäße Verwendung
• Die Maschine entspricht der gültigen EG-Maschinen-
richt linie.
• Der Hydraulik-Holzspalter ist nur für liegenden Betrieb
einsetzbar. Hölzer dürfen nur liegend in Faserrichtung
gespalten werden. Die Abmessung der zu spaltenden
Hölzer beträgt maximal 52 cm.
• Holz niemals stehend oder gegen die Faserrichtung
spalten!
• Die Sicherheits-, Arbeits- und Wartungsvorschriften
des Herstellers sowie die in den technischen Daten
an ge ge be nen Abmessungen müssen eingehalten wer-
den.
• Die zutreffenden Unfallverhütungsvorschriften und die
sons tigen, allgemein anerkannten sicherheitstech-
nischen Re geln müssen beachtet werden.

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Diese Anleitung auch für:

5905206905Hl650

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