entSorGUnG UnD tranSport
Transport:
Nur der Akku gilt als Gefahrgut und unterliegt beim Transport
oder Versand durch Dritte (Spediteure; Lufttransport oder
Post) den Anforderungen des Gefahrgutrechts. Bitte lesen Sie
dazu: Kapitel 6.5.4 Transport des Akkus.
Der Transport aller anderen Teile unterliegt keiner besonderen
Einschränkung.
50