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7.9 Kindersitz
Kinder dürfen nur auf speziellen Sitzen mitgenommen wer-
den, bei denen auch die Füße sicher untergebracht sind. In
Deutschland darf das Kind höchstens sieben Jahre alt sein und
der Fahrer muss mindestens 16 Jahre alt sein. Sollten Sie in
einem anderen Land unterwegs sein, erkundigen Sie sich dort
nach den Bestimmungen und Regelungen.
Sie sollten ausschließlich einen geeigneten DIN/GS geprüften
Kindersitz montieren. Halten Sie sich bei der Montage des
Sitzes genau an die Montaganleitung des Herstellers.
Bis zur Drucklegung dieser Broschüre war der Gepäckträger
von Racktime noch nicht für die Montage eines Kindersitzes
zugelassen. Aktuelle Informationen hierzu finden Sie auf der
Homepage von Racktime: www.racktime.com.
Gefahr! Nehmen Sie das Kind immer aus dem Sitz,
wenn Sie das Fahrrad parken. Es besteht sonst
akute Sturzgefahr.
Achtung! setzen Sie dem Kind auf dem Sitz immer
einen geeigneten Helm auf. Beachten Sie bitte,
dass ein Kindersitz mit einem Kind das Fahrverhal-
ten von Fahrrädern stark beeinflusst. Das Rad neigt
zum Schlingern. Deshalb üben Sie, bevor Sie sich in
den Straßenverkehr begeben das Aufsteigen und
das Fahren auf einer wenig befahrenen Strecke.
Überschreiten Sie auf keinen Fall das zulässige Ge-
samtgewicht des Fahrrades von 145 kg. Schnallen
Sie das Kind an, wenn die Konsruktion des Sitzes
dieses ermöglicht.
DaS fahrraD