BETRIEB
Zapfwelle
Die Zapfwelle befindet sich an Rückseite des Traktors. Dies wird für
die direkte Stromversorgung der Maschine verwendet. Die
Zapfwelle verfügt über Standard-Splines von 06 auf 540
Umdrehungen pro Minute. Zapfwellen können mit dem Zapfwellen-
Schalthebel aktiviert oder deaktiviert werden. Sie erreichen drei
Geschwindigkeiten, indem Sie den Zapfwellenhebel in 3
verschiedenen Position schieben (1, 2 und 3).
Position
Zapfwellengeschwindigkeit
1
540
2
540E
3
1000
WICHTIG:
Wenn die Zapfwelle nicht in Betrieb ist, schützen
Sie die Splines der Zapfwelle mit der Zapfwellenkappe (A).
Die Zapfwellenkappe schützt Personen vor Verletzungen
und der Wellenverzahnung vor Beschädigungen.
Bevor Sie an Geräten arbeiten oder diese
anschließen, die von der Zapfwelle betrieben werden,
schalten Sie die Zapfwelle und den Motor aus, ziehen
Warnhinweis
Sie den Schlüssel ab und betätigen Sie die
Feststellbremse. Nicht unter angehobenen
Arbeitsgeräten arbeiten.
Stellen Sie bei Verwendung des Zapfwellenantriebs
bei einem stationären Traktor immer sicher, dass der
Gang auf Leerlauf gestellt und die Feststellbremse
Warnhinweis
angezogen ist.
Stellen Sie sicher, dass alle Geräte, die mit der
Zapfwelle
betrieben
Schutzmechanismen ausgestattet und in einem guten
Warnhinweis
Zustand
sind
den
Bestimmungen entsprechen.
Bevor ein Gerät über die Zapfwelle betrieben wird,
immer darauf achten, dass alle Umstehenden von
der Zugmaschine weit entfernt stehen.
Warnhinweis
Nur Zapfantriebswellen mit ausreichenden
Schutzvorrichtungen verwenden
Entfernen Sie die Zapfwellen-Kappe (A) nur dann,
wenn die Zapfwelle verwendet werden soll. Sobald
zapfwellengetriebenen Geräte entfernt werden, Kappe
VORSICHT
über Zapfwellenstummel wieder befestigen. Es gibt
verschiedene Zapfwellenschutzoptionen, die hier nicht
dargestellt sind.
Zapfwelle niemals betreiben, es sei denn, das
Hauptschild befindet sich in der angezeigten Position.
Schalten Sie die Zapfwelle vor dem Anheben der
VORSICHT
Gerätschaft ab.
51
Motordrehzahl
2080
1410
1515
werden,
mit
den
richtigen
vom
Gesetz
festgelegten
540
540E
1000
A
B