Anhang
EU-Energieeffizienzzeichen für Fernsehgeräte
Am 30. November 2010 hat die Europäische Kommission die Delegierte
Verordnung (EU) Nr. 1062/2010 der Kommission im Hinblick auf die
Kennzeichnung von Fernsehgeräten in Bezug auf den Energieverbrauch
eingeführt.
Diese Verordnung trat am 20. Dezember 2010 in Kraft und gilt in allen
Mitgliedsstaaten.
Hersteller und Händler müssen ab dem 30. November 2011 den im Folgenden
abgebildeten Aufkleber auf Fernsehgeräten anbringen.
Dieser Aufkleber enthält Informationen zur Energieeffizienz und zum
Energieverbrauch von Fernsehgeräten. Die Verbraucher können auf diese Weise
eine Kaufentscheidung treffen, die den Umweltschutz fördert und einen Beitrag
zu einem niedrigeren CO2-Verbrauch leistet.
Die folgende Abbildung veranschaulicht den Aufkleber und erläutert die darauf
enthaltenen Information. Weitere Informationen finden Sie auf der Sharp-
Homepage (http://www.sharp.eu).
Der Fachhändler oder Internetshop, bei dem Sie Ihr Fernsehgerät gekauft haben,
muss diesen Aufkleber und die entsprechende Bewertung verwenden. Wenden
Sie sich im Zweifelsfall an den Fachhändler bzw. den Internetshop.
Neben den Informationen zum Energieverbrauch weisen viele Sharp LCD-
Fernsehgeräte auch das freiwillige EU-Umweltzeichen auf, das an Produkte
vergeben wird, welche die Umweltschutzanforderungen des EU-Umweltzeichens
erfüllen (weitere Informationen finden Sie unter http://ec.europa.eu/environment/
ecolabel/). Durch dieses freiwillige Umweltzeichen werden unsere Fernsehgeräte
in Sachen Umweltfreundlichkeit weiter aufgewertet.
Downloaded From TV-Manual.com Manuals
ZUR BEACHTUNG
• Die Methoden zum Berechnen des Energieeffizienzindexes und des Energieverbrauchs
bei eingeschaltetem Gerät finden Sie in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1062/2010.
Die Ermittlung des Energieverbrauchs bei eingeschaltetem Gerät basiert auf dem
internationalen Standard IEC 62087 Ed. 2.
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Juni 2011