Informationen zur Sicherheit
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Die Einsatz- und Betriebssicherheit des
Wasserfahrzeugs hängt sowohl von der
Fahrtechnik als auch vom gesunden Men-
schenverstand, dem Einschätzungsver-
mögen und der Geschicklichkeit des Füh-
rers ab. Vor der Inbetriebnahme des
Wasserfahrzeugs ist sicherzustellen, dass
dessen Benutzung laut den örtlichen Ge-
setzen, Vorschriften und Verordnungen
erlaubt ist. Außerdem sind stets alle aufer-
legten Betriebsanforderungen und -be-
grenzungen zu beachten. Jeder Wasser-
fahrzeugführer sollte sich vor dem Einsatz
folgender Pflichten bewusst sein.
Vor der Benutzung des Wasserfahrzeugs
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sind vorliegende Betriebsanleitung, der
Fahrübungs-Ratgeber und sämtliche am
Wasserfahrzeug angebrachte Warnaufkle-
ber zu lesen. Diese Informationsquellen
vermitteln das notwendige Verständnis des
Wasserfahrzeugs und dessen Betriebs.
Lassen Sie niemand das Wasserfahrzeug
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betreiben, der nicht auch die Betriebsanlei-
tung, den Fahrübungs-Ratgeber und die
Warnaufkleber gelesen hat.
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Einschränkungen der
Bedienung des
Wasserfahrzeugs
Yamaha empfiehlt ein Mindestalter von 16
G
Jahren.
Erwachsene müssen die Benutzung durch
Minderjährige überwachen.
Informieren Sie sich über das gesetzliche
Mindestalter und etwaige Ausbildungser-
fordernisse.
Dieses Wasserfahrzeug ist auf den Betrieb
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durch einen Führer mit bis zu 2 Mitfahrern
ausgelegt. Niemals die Höchstzuladung
oder die Sitzkapazität von drei Personen
(bzw. zwei Personen und ein Wasserski-
fahrer) überschreiten.
Höchstzuladung:
240 kg (530 lb)
Zuladung bedeutet Gesamtgewicht
von Führer, Mitfahrer, Gepäck und Zu-
behör.
Das Mitführen von Mitfahrern sollte erfahre-
G
nen Führern vorbehalten bleiben. Das Mit-
führen von Mitfahrern erfordert ein höheres
Maß an Geschicklichkeit. Bevor Sie
schwierige Manöver ausprobieren, sollten
Sie sich zunächst gründlich mit dem Fahr-
verhalten des Wasserfahrzeugs vertraut
machen.