Software-Endnutzerlizenzbedingungen für
Sie als Anwender
§ 1 Gegenstand des Vertrages
Das vorliegende Softwareprodukt einschließlich zugehöriger Materialien
ist urheberrechtlich geschützt. Gegenstand dieser Vereinbarung ist die
Lizenzierung des Ihnen vorliegenden Softwareprodukts.
Der Anbieter bzw. der Hersteller behält sich alle hier nicht ausdrücklich
zugestandenen Rechte vor.
§ 2 Umfang der Benutzung/ Pflichten des Anwenders
1. Der Hersteller bzw. Anbieter räumt dem Anwender das einfache,
nicht ausschließliche und zeitlich unbeschränkte Recht ein,
das o.g. Softwareprogramm - im folgenden kurz: Software -
sowie das Begleitmaterial in Form von Programmbeschreibung und
Bedienungsanleitung zu nutzen.
Ein darüber hinausgehender Erwerb von Rechten ist mit dieser
Nutzungsrechtseinräumung nicht verbunden.
Der Hersteller bzw. der Anbieter behält sich insbesondere alle
Verbreitungs-, Vervielfältigungs-, und Veröffentlichungsrechte vor.
2. Das Nutzungsrecht ist auf die jeweils erworbene Version beschränkt,
d.h. neue Versionen müssen neu lizenziert werden; dies gilt nicht für
gelieferte Patches.
3. Das Nutzungsrecht ist auf den Objectcode des Softwareprogramms
beschränkt. Der Hersteller bzw. der Anbieter ist nicht verpflichtet,
dem Anwender den Quellcode zur Verfügung zu stellen.
Dem Anwender ist es untersagt, den Objectcode der Software
zurückzuentwickeln (Reengineering), zu dekompilieren, zu
reassemblen oder in sonstiger Weise zu bearbeiten oder zu
verändern.
NavGear Multimedia-Navigationssystem - StreetMate GT-50-T-3D
7. ENDBENUTzEr-lIzENzvErTraG
DEU
201