2.5
Sicherheitshinweise zu Veränderungen und Umbauten am
Rollstuhl
CE-Kennzeichnung des Rollstuhles
Die Konformitätsbewertung / CE-Kennzeichnung wurde gemäß Richtlinie 93/42 EWG / MPG
durchgeführt und gilt nur für das komplette Produkt.
Wenn Komponenten oder Zubehörteile nachgerüstet oder ausgetauscht werden, erlischt die CE-
Kennzeichnung, sofern diese Komponenten oder Zubehörteile nicht vom Hersteller für dieses
Produkt freigegeben sind.
In diesem Fall ist die austauschende Firma für das Konformitätsbewertungverfahren / CE-
Kennzeichnung verantwortlich oder dafür, dass der Rollstuhl als Sonderanfertigung registriert
und dokumentiert wird.
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