7. Allgemeine Funktion und Elemente eines Alarmsystems
Ein Alarmsystem dient der Absicherung von Gebäuden gegenüber unerlaubtem Betreten. Es können
sowohl Flächen und ganze Räume als auch Fenster und Türen überwacht werden.
Unter einem Alarmsystem versteht man nichts anderes als eine Kombination von Alarmzentrale, Sensoren
und Alarmgebern, die durch Ihr Zusammenwirken ein in sich geschlossenes System bilden. Im weiteren
Verlauf dieses Kapitels sollen die einzelnen Systembestandteile beschrieben werden.
7.1
Sensoren
Bewegungsmelder (P.I.R):
Er hat einen begrenzten Erfassungsbereich (z.B. 12m x 90°), innerhalb dessen Grenzen er unabhängig
davon, ob es Tag oder Nacht ist, Bewegungen warmer Objekte (z.B. Menschen, Tiere oder Autos) erkennt.
Werden Bewegungen erkannt, so erfolgt eine Meldung an die Zentrale, die Alarm auslöst, wenn die
Anlage scharf geschaltet ist.
Bewegungsmelder werden bevorzugt zur Überwachung von Räumen, z.B. Wohnzimmern, Fluren, Keller-
und Lagerräumen eingesetzt. Bewegungsmelder einer Alarmanlage sind nicht für die Erfassung im
Außenbereich geeignet, da Vögel und andere Tiere auch Alarm auslösen können.
Kontaktsensor:
Er besteht in der Regel aus einem Magneten und einem Kontakt, die, wenn sie mehr als 1-2 cm
auseinanderbewegt werden, Alarm auslösen. In der Regel werden Kontaktsensoren zur Überwachung von
Türen und Fenstern eingesetzt, um eine „Außenhautsicherung" zu bilden. Der verkabelte Kontakt wird am
unbeweglichen Rahmen, der Magnet gegenüber am beweglichen Teil des Fensters oder der Tür
angebracht. Wird nun bei aktivierter Alarmanlage z.B. die Tür geöffnet, so wird der Magnet vom Kontakt
entfernt. In diesem Fall wird das Öffnen der Tür als unerlaubtes Betreten interpretiert. Der Sensor sendet
ein Signal an die Zentrale; wenn die verletzte Alarmzone aktiviert ist, wird Alarm ausgelöst.
Besonders in unübersichtlichen Räumen mit großen Gegenständen empfiehlt sich der Einsatz von
Kontaktsensoren, da Eindringlinge sonst von Bewegungsmeldern unentdeckt den Raum durchqueren
könnten.
Glasbruchsensor:
Er wird auch als Teil der „Außenhautsicherung" eingesetzt. Der Glasbruchmelder erkennt, wenn
Fensterglas zerbrochen wird, und meldet dies als Einbruch an die Alarmzentrale. Glasbruchsensoren
werden entweder direkt am Fenster (zur Erfassung von Erschütterungen) oder im Raum (Erfassung des
Geräusches zerbrechenden Glases) angebracht.
7.2
Signalübertragung
Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten der Signalübertragung von Sensoren zur Zentrale:
Verdrahtete Sensoren:
Sie sind über ein Kabel mit der Zentrale verbunden. Bewegungsmelder werden in der Regel über dieses
Kabel von der Zentrale mit Strom versorgt. Im Alarmfall wird über dieses Kabel das Alarmsignal des
Sensors an die Zentrale weitergeleitet.
Vorteil:
Kein Batteriewechsel notwendig
Nachteil:
Kabel müssen verlegt werden
Funk-Sensoren (Funk-Sender):
Sie müssen nicht verkabelt werden, sondern werden über Batterien mit Strom versorgt. Wird ein Funk-
Sensor ausgelöst, so sendet er ein Funk-Signal an die Zentrale, die dann Alarm gibt.
Vorteil:
Schnelle und einfache Installation ohne Verkabelung
Nachteil:
Höhere Betriebskosten durch Batterien
7.3
Alarmgeber
Des weiteren gehören zu einem Alarmsystem die Alarmgeber, die
Sie und Außenstehende auf Einbrecher aufmerksam machen sollen.
Alarmgeber können sein:
Sirenen, die durch ein lautes akustisches Signal Alarm geben
•
Blitzlichter, die durch ein auffälliges optisches Signal Alarm geben
•
Telefonwähl- und Ansagegeräte, die im Alarmfall über das Telefonfestnetz oder GSM eine
•
Alarmmeldung an bestimmte vorprogrammierte Telefonanschlüsse senden („Stiller Alarm")
System_4000_Funk_130306.doc
Seite 8