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6 Inbetriebnahme/Außerbetriebnahme
6.3 Außerbetriebnahme/Konservieren/Einlagern
6.3.1 Maßnahmen für die Außerbetriebnahme
WARNUNG
Unbeabsichtigtes Einschalten der Schmutzwasser-Hebeanlage
Verletzungsgefahr durch bewegende Bauteile!
▷ Arbeiten an der Schmutzwasser-Hebeanlage nur bei abgeklemmten elektrischen
Anschlüssen durchführen.
▷ Schmutzwasser-Hebeanlage gegen ungewolltes Einschalten sichern.
WARNUNG
Gesundheitsgefährdende Fördermedien
Gefährdung für Personen und Umwelt!
▷ Hebeanlagen, die gesundheitsgefährdende Medien fördern, müssen dekontami-
niert werden.
Gegebenenfalls Schutzkleidung und Schutzmaske tragen.
▷ Gesetzliche Bestimmungen bezüglich der Entsorgung von gesundheitsgefährd-
enden Flüssigkeiten beachten.
1. Hebeanlage von der Stromversorgung trennen und gegen Einschalten sichern.
2. Hebeanlage ordnungsgemäß ausbauen.
3. Hebeanlage ordnungsgemäß spülen.
4. Hebeanlage abtropfen lassen.
Spezielle Konservierungsmaßnahmen sind nicht erforderlich.
6.4 Wiederinbetriebnahme
Für die Wiederinbetriebnahme die Punkte für Inbetriebnahme (⇨ Kapitel 6.1 Seite
23) und Grenzen des Betriebsbereiches beachten.
Vor Wiederinbetriebnahme der Anlage zusätzlich Maßnahmen für Wartung /Instand-
haltung durchführen. (⇨ Kapitel 7 Seite 25)
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