Konformitätshinweise
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Nur Kanada
Dieses Produkt entspricht dem gültigen Industriestandard Kanadas. / Le
present materiel est conforme aux specifications techniques applicables
d'Industrie Canada.
Die REN (Ringer Equivalence Number) gibt die maximale Anzahl
zulässiger Geräte an einer Telefonschnittstelle an. Das Ende an einer
Schnittstelle kann aus einer beliebigen Kombination von Geräten bestehen,
für die lediglich die Bedingung gilt, dass die Summe der RENs aller Geräte
höchstens fünf beträgt. / L'indice d'equivalence de la sonnerie (IES) sert a
indiquer le nombre maximal de terminaux qui peuvent etre raccordes a une
interface telephonique. La terminaison d'une interface peut consister en
une combinaison quelconque de dispositifs, a la seule condition que la
somme d'indices d'equivalence de la sonnerie de tous les dispositifs
n'excede pas cinq.
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Fax-Kennzeichnung
Gemäß der Verfügung im amerikanischen „Telephone Consumer
Protection Act" von 1991 ist es nur dann rechtmäßig, einen Computer oder
ein anderes elektronisches Gerät (einschließlich Faxgerät) zum Versenden
von Nachrichten zu verwenden, wenn am oberen oder unteren Rand jeder
übertragenen Seite bzw. auf der ersten Seite der übertragenen Nachricht
die folgenden Informationen deutlich erkennbar vermerkt sind:
1 Datum und Uhrzeit der Übertragung
2 Kennung des Unternehmens bzw. einer anderen Einrichtung oder der
Einzelperson, die diese Nachricht versendet hat
3 Rufnummer des Faxgeräts, Unternehmens bzw. einer anderen
Einrichtung oder der Einzelperson.
Die Telefongesellschaft kann Änderungen an ihren Einrichtungen, Geräten,
Abläufen oder Verfahren vornehmen, die den Betrieb dieses Geräts
beeinträchtigen können, wenn eine solche Maßnahme vertretbar und für
den Geschäftsbetrieb der Gesellschaft erforderlich ist und nicht den Regeln
und Bestimmungen aus FCC Teil 68 widersprechen. Wenn es
vorhersehbar ist, dass solche Maßnahmen dazu führen, dass die
Telekommunikationseinrichtungen des Kunden nicht mehr kompatibel mit
den Einrichtungen der Telefongesellschaft sind oder Änderungen an den
Telekommunikationseinrichtungen durchgeführt werden müssen oder die
Nutzung oder Leistung auf anderen Weise materiell betroffen ist, muss der
Kunde schriftlich in angemessener Weise von den Änderungen in Kenntnis
gesetzt werden, damit der Kunde die Möglichkeit hat, den Dienst ohne
Unterbrechung aufrechtzuerhalten
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5. Anhang