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Schleppen von Anhängern
GEFAHR!
Gefahr durch nicht angepasste Geschwindigkeit und zu hohe Anhängelast
Bei nicht angepasster Geschwindigkeit und / oder zu hoher Anhängelast kann das
Flurförderzeug bei Kurvenfahrt und Bremsen ausbrechen.
Flurförderzeug nur gelegentlich zum Schleppen eines Anhängers verwenden.
Das Gesamtgewicht des Anhängers, darf die auf dem Tragfähigkeitsschild
angegebene Tragfähigkeit nicht überschreiten, siehe "Kennzeichnungsstellen und
Typenschilder" auf Seite 30. Wird zusätzlich eine Last auf den Gabeln transportiert,
ist die Anhängelast um diesen Betrag zu reduzieren.
Maximale Geschwindigkeit von 5 km/h nicht überschreiten.
Ein Dauerbetrieb mit Anhänger ist nicht erlaubt.
Eine Stützlast ist nicht zulässig.
Verzieharbeiten dürfen nur auf ebenen, befestigten Fahrwegen durchgeführt
werden.
Der Anhängerbetrieb mit der ermittelten zulässigen Anhängelast muss durch den
Betreiber mittels Probefahrt unter den gegebenen Einsatzbedingungen vor Ort
überprüft werden.
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