3
Treibgasbehälter
Z
Es darf nur Flüssiggas nach DIN 51622 bzw. vergleichbaren nationalen
Vorschriften verwendet werden.
3.1
Treibgasflaschen
GEFAHR!
Explosionsgefahr
Das Wechseln der Treibgasflasche darf nur an den dafür vorgesehenen Orten von
ausgebildeten und dazu ermächtigten Personen durchgeführt werden.
VORSICHT!
Unfallgefahr durch Verwendung falscher Treibgasflaschen.
Nur zugelassene Treibgasflaschen verwenden.
Die Treibgasflasche muss bei eingerastetem Flaschenhalter immer so aufliegen,
dass der Schlauchanschluss des Absperrventils senkrecht nach unten zeigt.
Bei Flaschentypen anderer Länder die nationalen Vorschriften beachten.
Hinweise und Markierungen auf der Treibgasflasche beachten.
3.1.1 Betrieb mit einer Treibgasflasche
Treibgasflasche wechseln
Vorgehensweise
• Flurförderzeug vor dem Wechsel der
Treibgasflasche sicher abstellen, siehe
"Flurförderzeug gesichert abstellen" auf
Seite 71
• Absperrventile (50) fest schließen.
• Motor starten und in Neutralstellung laufen
lassen, bis die Treibgasanlage leer ist.
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