Anhang D - Erklärung zum GPL Code
Der korrespondierende Quelltext und die Installationsinformationen, die in Übereinstimmung mit diesem Paragraphen übertragen
werden, müssen in einem öffentlich dokumentierten Format vorliegen (für das eine Implementation in Form von Quelltext öffentlich
zugänglich ist), und sie dürfen keine speziellen Passwörter oder Schlüssel für das Auspacken, Lesen oder Kopieren erfordern.
7. Zusätzliche Bedingungen
„Zusätzliche Genehmigungen" sind Bedingungen, die die Bedingungen dieser Lizenz ergänzen, indem sie Ausnahmen von einer oder
mehreren Auflagen zulassen. Zusätzliche Genehmigungen zur Anwendung auf das gesamte Programm sollen so betrachtet werden,
als wären sie in dieser Lizenz enthalten, soweit dies unter anwendbarem Recht zulässig ist. Wenn zusätzliche Genehmigungen nur für
einen Teil des Programms gelten, darf dieser Teil gesondert unter diesen Genehmigungen verwendet werden; das gesamte Programm
jedoch unterliegt weiterhin dieser Lizenz ohne Beachtung der zusätzlichen Genehmigungen.
Wenn Sie eine Kopie eines betroffenen Werks vervielfältigen, ist es Ihnen gestattet (so Sie es wünschen), alle zusätzlichen Genehmigungen
von dieser Kopie oder einem Teil derselben zu entfernen. (Zusätzliche Genehmigungen können erteilt werden, um in bestimmten Fällen
deren Entfernen zu fordern, wenn Sie das Werk verändern). Das einem betroffenen Werk von Ihnen hinzugefügte Material kann mit
zusätzlichen Genehmigungen versehen werden, für das Sie entsprechende Copyright-Genehmigungen haben oder vergeben können.
Ungeachtet jeglicher anderer Regelungen dieser Lizenz dürfen Sie für Material, das Sie einem betroffenen Werk hinzufügen (sofern Sie
durch die Urheberrechtsinhaber dieses Materials autorisiert sind), die Bedingungen dieser Lizenz um Folgendes ergänzen:
a) Gewährleistungsausschluss oder Haftungsbegrenzung abweichend von §§15 und 16 dieser Lizenz oder
b) die Anforderung, spezifizierte sinnvolle rechtliche Hinweise oder Autorenschaftshinweise in diesem Material oder in
den angemessenen rechtlichen Hinweisen, die von den sie enthaltenen Werken angezeigt werden, zu erhalten, oder
c) das Verbot, die Herkunft des Materials falsch darzustellen oder die Anforderung, dass modifizierte Versionen des
Materials auf angemessene Weise als vom Original verschieden markiert werden, oder
d) Begrenzung der Verwendung der Namen von Lizenzgebern oder Autoren des Materials für Werbezwecke oder
e) das Zurückweisen der Einräumung von Rechten gemäß dem Markenrecht zur Benutzung gewisser Produktnamen,
Produkt- oder Service-Marken oder
D-Link DIR-506L Benutzerhandbuch
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