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Funktion; Bestimmungsgemäße Verwendung - Kärcher KMR 1700 D Bedienungsanleitung

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Funktion

Die Kehrmaschine arbeitet nach dem Kehr-
schaufelprinzip.
– Die rotierende Kehrwalze (1) befördert
den Schmutz direkt in den Kehrgutbe-
hälter (2).
– Der Seitenbesen (3) reinigt Ecken und
Kanten der Kehrfläche und befördert den
Schmutz in die Bahn der Kehrwalze.
– Der Feinstaub wird über den Staubfilter
(4) durch das Sauggebläse (5) abge-
saugt.
4
Bestimmungsgemäße Ver-
wendung
Verwenden Sie diese Kehrmaschine aus-
schließlich gemäß den Angaben in dieser
Betriebsanleitung.
Das Gerät mit den Arbeitseinrichtungen
ist vor Benutzung auf den ordnungsge-
mäßen Zustand und die Betriebssicher-
heit zu prüfen. Falls der Zustand nicht
einwandfrei ist, darf es nicht benutzt
werden.
– Diese Kehrmaschine ist zum Kehren
von verschmutzten Flächen im Außen-
bereich bestimmt.
– Das Gerät darf nicht in geschlossenen
Räumen verwendet werden.
– Aufsitzgeräte sind nicht für den öffentli-
chen Straßenverkehr zugelassen. Bitte
fragen Sie ihren Händler nach dem Um-
rüstungsset für Straßenzulassungen.
– Das Gerät ist nur nach einer vorherigen
Einzelabnahme durch eine amtliche
Überwachungsstelle zur Verwendung
auf öffentlichen Verkehrswegen ver-
wendbar.
– Das Gerät ist nicht für die Absaugung
gesundheitsgefährdender Stäube ge-
eignet.
– An dem Gerät dürfen keine Verände-
rungen vorgenommen werden.
– Niemals explosive Flüssigkeiten,
brennbare Gase sowie unverdünnte
Säuren und Lösungsmittel aufkehren/
aufsaugen! Dazu zählen Benzin, Farb-
verdünner oder Heizöl, die durch Ver-
wirbelung mit der Saugluft explosive
Dämpfe oder Gemische bilden können,
ferner Aceton, unverdünnte Säuren und
Lösungsmittel, da sie die am Gerät ver-
wendeten Materialien angreifen.
– Keine brennenden oder glimmenden
Gegenstände aufkehren/aufsaugen.
– Das Gerät ist nur für die in der Be-
triebsanleitung ausgewiesenen Beläge
geeignet.
– Es dürfen nur die vom Unternehmer
oder dessen Beauftragten für den Ma-
schineneinsatz freigegebenen Flächen
befahren werden.
– Der Aufenthalt im Gefahrenbereich ist
verboten. Der Betrieb in explosionsge-
fährdeten Räumen ist untersagt.
– Generell gilt: Leichtentzündliche Stoffe
von dem Gerät fernhalten (Explosions-/
Brandgefahr).
Geeignete Beläge
– Asphalt
– Industrieboden
– Estrich
– Beton
– Pflastersteine
2
-
DE
Umweltschutz
Die Verpackungsmaterialien sind
recyclebar. Bitte werfen Sie die
Verpackungen nicht in den Haus-
müll, sondern führen Sie diese ei-
ner Wiederverwertung zu.
Altgeräte enthalten wertvolle re-
cyclingfähige Materialien, die ei-
ner Verwertung zugeführt werden
sollten. Batterien, Öl und ähnliche
Stoffe dürfen nicht in die Umwelt
gelangen. Bitte entsorgen Sie Alt-
geräte deshalb über geeignete
Sammelsysteme.
Hinweise zu Inhaltsstoffen (REACH)
Aktuelle Informationen zu Inhaltsstoffen fin-
den Sie unter:
http://www.karcher.de/de/unternehmen/
umweltschutz/REACH.htm

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