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5.5 Sicherheitseinrichtungen
Sicherheitseinrichtungen sind die Vorraussetzung für einen sicheren Betrieb Ihrer Heizungsanlage.
Not Aus Schalter
Der NOT AUS muss außerhalb des Heizraumes sein – beachten Sie die länderspezifischen
Vorschriften.
Sicherheitsventil
Der Pelletkessel ist Wärmeerzeuger und die Hydraulikinstallation muss mit einem Sicherheits-
ventil ausgestattet sein. Wenn der Druck in der Heizungsanlage auf max. 3 bar steigt, öffnet
sich dieses Ventil. Das Sicherheitsventil muss:
- am höchsten Punkt des Kessels installiert,
- darf nicht absperrbar,
- und darf max. 1m vom Kessel entfernt sein.
Sicherheitstemperaturbegrenzer
Der Pelletkessel ist mit einem Sicherheitstemperaturbegrenzer ausgestattet. Dieser befindet
sich am Pelletkessel. Steigt die Kesseltemperatur über 95°C, schaltet die Heizungsanlage ab.
Ausdehnungsgefäß
Jede Heizungsanlage muss mit einem Druckausdehnungsgefäß ausgestattet sein. Der Installa-
teur oder Heizungsbauer muss das Ausdehnungsgefäße entsprechend dem Ausmaß der hyd-
raulischen Anlage dimensionieren.
Der Vordruck vom Ausdehnungsgefäß und der Anlagendruck müssen abgestimmt und einge-
stellt werden.
I I n n b b e e t t r r i i e e b b n n a a h h m m e e
Die Inbetriebnahme ist ausschließlich von einem autori-
sierten Servicetechniker durchzuführen. Wartungsar-
beiten sind min. 1x jährlich, jedenfalls aber alle 2000
Betriebsstunden durchzuführen.
5.6 Betrieb eines Pelletskessel mit einem bestehenden Kessel
Beachten Sie die länderspezifischen Vorschriften.
TH–2599 V1.0
Sicherheitseinrichtungen