Gerätefunktionen
7.6 Motorschutzfunktionen
Vorwarngrenze Auslösereserve
Bei Erreichen der eingestellten zeitlichen Vorwarngrenze, bezogen auf die errechnete Zeit
bis zur Abschaltung des Motors durch die Motorschutzfunktion, kann eine Meldung
ausgegeben werden.
Vorwarngrenze Motorerwärmung
Bei Erreichen der eingestellten thermischen Vorwarngrenze des Motors kann eine Meldung
erzeugt werden. Die Auslösung des Motorschutzes erfolgt bei 100 %.
Pausenzeit
Die Pausenzeit ist eine Zeitvorgabe für das Abkühlverhalten des Motormodells nach
betriebsmäßigen Abschaltungen, d. h. nicht bei Überlastauslösungen.
Nach Ablauf dieser Zeit wird das "thermische Motormodell" des Motorstarters, wenn die
Motorerwärmung noch > 50 % ist, auf 50 % gestellt, sonst auf 0 %. Dadurch sind auch
häufige Anläufe (Tippbetrieb) möglich. Diese führen bei einem Motorschutz nach IEC 60947,
je nach CLASS-Einstellung, zum Auslösen.
Die folgende Grafik zeigt das Abkühlverhalten mit und ohne Pausenzeit:
Bild 7-11
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Pausenzeit
Gerätehandbuch, 03/2017, NEB535219501000/RS-AB/008
Sanftstarter 3RW44