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Inbetriebnahme
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Inbetriebnahme
Erstinbetriebnahme
HINWEIS: Anlagenschaden durch unsach-
gemäße Inbetriebnahme!
B Die Erstinbetriebnahme darf nur ein zuge-
lassener Fachbetrieb ausführen.
Bevor der Kaminofen erstmalig in Betrieb genommen wer-
den kann, müssen die Voraussetzungen für die sichere
und bestimmungsgemäße Verwendung gewährleistet
sein.
B Voraussetzungen für die sichere und bestimmungsge-
mäße Verwendung prüfen:
– Der Kaminofen wurde durch einen zugelassenen
Fachbetrieb aufgestellt, montiert und angeschlos-
sen. Der Kaminofen ist fachgerecht am Schornstein
angeschlossen.
– Die notwendigen Sicherheitseinrichtungen sind
funktionsfähig.
– Die Ofenanlage entspricht den geltenden Vorschrif-
ten und wurde durch die genehmigungspflichtige
Behörde (z. B. Bezirks-Schornsteinfeger) abgenom-
men.
– Die ausreichende Frischluftzufuhr zum Aufstellraum
ist sichergestellt.
– Die Sicherheitsabstände zu Wand und Decke sowie
zu brennbaren Materialien sind sichergestellt
(
Kapitel 5.1).
Wenn alle Voraussetzungen gegeben sind, nimmt ein
zugelassener Fachbetrieb die Erstinbetriebnahme vor.
B Lassen Sie sich alle Tätigkeiten im Inbetriebnahmepro-
tokoll bestätigen.
Das Inbetriebnahmeprotokoll befindet sich in der Instal-
lations- und Wartungsanleitung.
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blueline Nr. 10 - 6 720 647 561 (2011/10)