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Füll Und Entleerungseinrichtung; Sicherheitsventil; Wasserstands- Bzw. Druckanzeige; Wassermangelsicherung - Biotech Top Light Montageanleitung

Pelletheizkessel
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6.4.2 Füll und Entleerungseinrichtung
BItte beachten Sie: Um die Füll- bzw. Ergänzungswassermenge mit Rücksicht auf den Kalkeintrag so gering wie mög-
lich zu halten:
• Anlagen mit automatischer Fülleinrichtung mit einem Wasserzähler zur Füllmengenkontrolle in der Füllleitung aus-
rüsten.

6.4.3 Sicherheitsventil

Vorsicht: Verletzungsgefahr durch Abblasen des Sicherheitsventils!
• Ausblasewasser in Entwässerungsstelle leiten.
Wärmeerzeuger in geschlossenen Heizungsanlagen nach DIN EN 12828 müssen mit wenigstens einem bauteilge-
prüften Sicherheitsventil nach prEN 1268, Teil 1 ausgerüstet sein, das die Anforderungen der TRD 721 und des AD-
Merkblatts A2 erfüllt und in der Abblase Leistung mindestens der Nennwärmeleistung des Wärmeerzeugers entspricht.
• Das Sicherheitsventil (bauseits) gut zugänglich und beobachtbar innerhalb des Aufstellraums anordnen.
• Zur Ableitung von ev. austretendem Ausdehnungswasser eine bauseitige Entwässerungsstelle vorsehen. Die Aus-
blasöffnung soll frei und beobachtbar über einer Entwässerungsstelle münden.
• Das Sicherheitsventil an der höchsten Stelle des Kessels bzw. im Vorlauf in unmittelbarer Nähe des Wärmeerzeu-
gers montieren.
• Verbindungsleitung zum Sicherheitsventil nach DIN EN 12828 herstellen.
6.4.4 Wasserstand- bzw. Druckanzeige
Der Heizkessel muss mit einem Druckanzeigeinstrument ausgestattet werden:
• Druckmessgeräte, deren Anzeigebereich mindestens 50% über dem maximalen Betriebsdruck der Heizungsanlage
liegt.

6.4.5 Wassermangelsicherung

Der Heizkessel ist bauseits nach Normvorgaben mit einer bauteilgeprüften Wassermangelsicherung abzusichern. Die
Wassermangelsicherung ist elektrisch an der Klemme X30 "externer Eingang" am Leistungsteil (HZS 524) anzuschlie-
ßen. Der Anschluss erfolgt in Reihe zu einer eventuell angeschlossenen externen Regelung.
6.4.6 Rücklauftemperaturanhebung
Der Heizkessel muss mit einer Rücklauftemperaturanhebung ausgestattet sein.
Bauartbedingt darf der Heizkessel nur mit Rücklauftemperaturen ≥ 55 °C betrieben werden. Die erforderliche Pum-
penbaugruppe muss bauseits gestellt werden.
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