1.3 Gefahren durch unverschlossene Feuertür
Die Feuertür muss während des Betriebs geschlossen sein!
Während des Heizbetriebs muss die Feuertür geschlossen bleiben, um einen unnötig hohen oder sogar
gefährlichen Austritt von Heizgas zu vermeiden.
Durch den starken Entgasungsprozess beim Brennstoff Holz und einem schwachen Schornsteinförderdruck
kann es beim Öffnen der Feuertür zum Austritt von Rauch und Heizgas kommen. Deshalb wird dringend
empfohlen, die Feuertür grundsätzlich nicht zu öffnen, bevor der Brennstoff bis zur Glutbildung herunterge-
brannt ist. Ist der Heizkamineinsatz mit keramischen Heizgaszügen eingebaut, sollte vor dem Nachlegen die
Anheizklappe im Heizgaszug geöffnet werden.
1.4 Gefahren durch unzureichende Verbrennungsluft
Der Feuerstätte muss immer ausreichend Verbrennungsluft zuströmen können!
Beziehen Feuerstätten ihre Verbrennungsluft aus dem Wohnraum bzw. aus dem Gebäude, muss in
jedem Fall ständig ausreichend Luft in diese Räume nachströmen können. Lüftungsanlagen oder weitere
Feuerstätten dürfen die Luftversorgung dabei nicht stören oder beeinträchtigen.
Während des Betriebes darf die vorgesehene Verbrennungsluftöffnung nicht geschlossen, gedrosselt,
verengt, verdeckt oder zugestellt werden (z.B. Umluftgitter, Umluftbögen usw.).
Luftabsaugende Anlage können die Verbrennungsluftversorgung stören!
Sicherheitshinweise
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