Wichtig:
Die Verwendung urheberrechtlich geschützten gescannten Materials (Dokumente, Noten,
Bilder, Holzschnitte, Landkarten, Zeichnungen, Fotografien usw.) ist ausgenommen zu
persönlichen Zwecken ohne vorherige Genehmigung des Urhebers urheberrechtlich untersagt.
Das Scannen folgender Objekte kann strafrechtliche Konsequenzen haben:
Banknoten, Münzen, Wertpapiere, Briefmarken ohne Stempel u. ä.
Gleichfalls nicht empfehlenswert ist das Scannen folgender Objekte:
Offizielle Dokumente wie Pässe, Personalausweise, Führerscheine, Fahrausweise u. ä.
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