KONFORMITÄTSERKLÄRUNG CE FÜR MASCHINEN
Der Hersteller:
FAAC S.p.A.
Anschrift:
Via Benini, 1 - 40069 Zola Predosa BOLOGNA - ITALIEN
erklärt, daß:
der Getriebemotor Mod. 531 und 576,
• für den Einbau in eine Maschine oder für den Zusammenbau mit anderen Geräten zu einer vollständigen
Maschine gemäß der Richtlinie 89/392/EWG und den nachfolgenden Änderungen 91/368/EWG, 93/44/EWG,
93/68/EWG hergestellt wurde;
• den wesentlichen Sicherheitsanforderungen der folgenden EWG-Richtlinien entspricht:
73/23/EWG und nachfolgende Änderung 93/68/EWG.
89/336/EWG und nachfolgende Änderungen 92/31/EWG und 93/68/EWG
und erklärt außerdem, daß die Inbetriebnahme solange untersagt ist, bis die Maschine, in welche diese
Maschine eingebaut wird oder von der sie ein Bestandteil ist, den Bestimmungen der Richtlinie 89/392/EWG
sowie deren nachträglichen Änderungen entspricht.
Bologna, 01. Januar 2004
1) ACHTUNG! Um die Sicherheit von Personen zu gewährleisten, sollte die Anleitung
aufmerksam befolgt werden. Eine falsche Installation oder ein fehlerhafter Betrieb
des Produktes können zu schwerwiegenden Personenschäden führen.
2) Bevor mit der Installation des Produktes begonnen wird, sollten die Anleitungen
aufmerksam gelesen werden.
3) Das Verpackungsmaterial (Kunststoff, Styropor, usw.) sollte nicht in Reichweite von
Kindern aufbewahrt werden, da es eine potentielle Gefahrenquelle darstellt.
4) Die Anleitung sollte aufbewahrt werden, um auch in Zukunft Bezug auf sie nehmen
zu können.
5) Dieses Produkt wurde ausschließlich für den in diesen Unterlagen angegebenen
Gebrauch entwickelt und hergestellt. Jeder andere Gebrauch, der nicht
ausdrücklich angegeben ist, könnte die Unversehrtheit des Produktes
beeinträchtigen und/oder eine Gefahrenquelle darstellen.
6) Die Firma FAAC lehnt jede Haftung für Schäden, die durch unsachgemäßen oder
nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch der Automatik verursacht werden, ab.
7) Das Gerät sollte nicht in explosionsgefährdeten Umgebungen installiert werden:
das Vorhandensein von entflammbaren Gasen oder Rauch stellt ein
schwerwiegendes Sicherheitsrisiko dar.
8) Die mechanischen Bauelemente müssen den Anforderungen der Normen EN
12604 und EN 12605 entsprechen.
Für Länder, die nicht der Europäischen Union angehören, sind für die Gewährleistung
eines entsprechenden Sicherheitsniveaus neben den nationalen gesetzlichen
Bezugsvorschriften die oben aufgeführten Normen zu beachten.
9) Die Firma FAAC übernimmt keine Haftung im Falle von nicht fachgerechten
Ausführungen bei der Herstellung der anzutreibenden Schließvorrichtungen sowie
bei Deformationen, die eventuell beim Betrieb entstehen.
10) Die Installation muß unter Beachtung der Normen EN 12453 und EN 12445 erfolgen.
Für Länder, die nicht der Europäischen Union angehören, sind für die Gewährleistung
eines entsprechenden Sicherheitsniveaus neben den nationalen gesetzlichen
Bezugsvorschriften die oben aufgeführten Normen zu beachten.
11) Vor der Ausführung jeglicher Eingriffe auf der Anlage ist die elektrische Versorgung
auszushlalten.
12) Auf dem Versorgungsnetz der Automatik ist ein omnipolarer Schalter mit
Öffnungsabstand der Kontakte von über oder gleich 3 mm einzubauen. Darüber
hinaus wird der Einsatz eines Magnetschutzschalters mit 6 A mit omnipolarer
Abschaltung empfohlen.
13) Es sollte überprüft werden, ob vor der Anlage ein Differentialschalter mit einer
(RICHTLINIE 89/392/EWG, ANLAGE II, TEIL B)
Der Geschäftsführer
A. Bassi
HINWEISE FÜR DIE INSTALLATION
ALLGEMEINE SICHERHEITSVORSCHRIFTEN
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Auslöseschwelle von 0,03 A zwischengeschaltet ist.
14) Es sollte überprüft werden, ob die Erdungsanlage fachgerecht ausgeführt wurde.
Die Metallteile der Schließung sollten an diese Anlage angeschlossen werden.
15) Die Sicherheitsvorrichtungen (Norm EN 12978) ermöglichen den Schutz eventueller
Gefahrenbereiche vor mechanischen Bewegungsrisiken, wie zum Beispiel
Quetschungen, Mitschleifen oder Schnittverletzungen.
16) Für jede Anlage wird der Einsatz von mindestens einem Leuchtsignal empfohlen
(bspw.: FAACLIGHT) sowie eines Hinweisschildes, das über eine entsprechende
Befestigung mit dem Aufbau des Tors verbunden wird. Darüber hinaus sind die
unter Punkt "15" erwähnten Vorrichtungen einzusetzen.
17) Die Firma FAAC lehnt jede Haftung hinsichtlich der Sicherheit und des
störungsfreien Betriebs der Automatik ab, soweit Komponenten auf der Anlage
eingesetzt werden, die nicht im Hause FAAC hergestellt wurden.
18) Bei der Instandhaltung sollten ausschließlich Originalteile der Firma FAAC
verwendet werden.
19) Auf den Komponenten, die Teil des Automationssystems sind, sollten keine
Veränderungen vorgenommen werden.
20) Der Installateur sollte alle Informationen hinsichtlich des manuellen Betriebs des
Systems in Notfällen liefern und dem Betreiber der Anlage das Anleitungsbuch,
das dem Produkt beigelegt ist, übergeben.
21) Weder Kinder noch Erwachsene sollten sich während des Betriebs in der
unmittelbaren Nähe der Automation aufhalten.
22) Die Funksteuerungen und alle anderen Impulsgeber sollten außerhalb der
Reichweite von Kindern aufbewahrt werden, um ein versehentliches Aktivieren
der Automation zu vermeiden.
23) Der Durchgang/die Durchfahrt unter dem Tor darf nur bei stillstehender Automation
erfolgen.
24) Der Betreiber sollte keinerlei Reparaturen oder direkte Eingriffe auf der Automation
ausführen, sondern sich hierfür ausschließlich an qualifiziertes Fachpersonal
wenden.
25) Wartung: mindestens halbjährlich die Anlagefunktionstüchtigkeit, besonders die
Funktionstüchtigkeit der Sicherheitsvorrichtungen (einschl. falls vorgesehen, die Schubkraft des
Antriebs) und der Entriegelungsvorrichtungen überprüfen.
26) Alle Vorgehensweisen, die nicht ausdrücklich in der vorliegenden Anleitung
vorgesehen sind, sind nicht zulässig