DEUTSCH
EG-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG ZU MASCHINEN
Hersteller:
FAAC S.p.A.
Adresse:
Via Benini, 1 - 40069 Zola Predosa BOLOGNA - ITALIEN
erklärt hiermit, daß: der Antrieb Mod. 550
• zum Einbau in eine Maschine oder mit anderen Maschinen zu einer Maschine im Sinne der Richtlinie 89/392/
EWG und deren Änderungen 91/368/EWG, 93/44/EWG, 93/68/EWG vorgesehen ist.
• den wesentlichen Sicherheitsbestimmungen folgender anderer EG-Richtlinien entspricht:
73/23/EWG und nachträgliche Änderung 93/68/EWG.
89/336/EWG und nachträgliche Änderung 92/31/EWG sowie 93/68/EWG
und erklärt außerdem, daß die Inbetriebnahme solange untersagt ist, bis die Maschine, in welche diese
Maschine eingebaut wird oder von der sie ein Bestandteil ist, den Bestimmungen der Richtlinie 89/392/EWG
sowie deren nachträglichen Änderungen entspricht.
Bologna, den 01. Januar 2001
1) ACHTUNG! Zur persönlichen Sicherheit sollte die Anleitung in allen Teilen
befolgt werden. Eine fehlerhafte Installation bzw. Verwendung des
Produkts kann zu schweren Verletzungen führen.
2) Vor Installation des hierin beschriebenen Produkts die Anleitung auf-
merksam durchlesen.
3) Verpackungsstoffe (Kunststoff, Styropor usw.) stellen eine Gefahrenquel-
le für Kinder dar und sind daher außerhalb ihrer Reichweite zu verwahren.
4) Anleitung für künftigen Bedarf aufbewahren.
5) Das vorliegende Produkt ist ausschließlich für den in dieser Dokumenta-
tion angegebenen Zweck entwickelt und gefertigt worden. Nicht aus-
drücklich erwähnte Einsätze können die Fehlerfreiheit des Produktes
beeinträchtigen bzw. eine Gefahrenquelle darstellen.
6) FAAC lehnt jedwede Haftung bei unsachgemäßem und bestimmungs-
fremdem Gebrauch des Antriebs ab.
7) Das Produkt nicht in Ex-Bereichen anwenden: Brennbare Gase oder
Rauchemissionen sind ein schwerwiegendes Sicherheitsrisiko.
8) Die mechanischen Bauelemente haben den Bestimmungen der Normen
UNI8612, EN 12604 und EN 12605 zu entsprechen.
Im Hinblick auf das EG-Ausland müssen zur Gewährleistung eines ange-
messenen Sicherheitsstands außer den landeseigenen Bestimmungen
ebenfalls die oben genannten Normen zur Anwendung kommen.
9) FAAC kann nicht für die Mißachtung des technischen Stands bei der
Herstellung der anzutreibenden Tore haftbar gemacht werden, desto-
weniger für die während der Nutzung auftretenden Strukturverformungen.
10) Bei der Installation müssen die Normen UNI8612, EN 12453 und EN 12635
erfüllt werden.
11) Vor jeglichen Arbeiten an der Anlage unbedingt die Stromversorgung
unterbrechen.
12) Das Versorgungsnetz des Antriebs ist durch einen allpoligen Schalter mit
Kontaktöffnungsabstand von mindestens 3 mm zu schützen. Empfehlens-
wert ist der Einsatz eines 6A Schutzschalters mit allpoliger Unterbrechung.
13) Der Anlage einen Fehlerstromschutzschalter mit 0,03A Auslöseschwelle
vorschalten.
(gemäß EG-RICHTLINIE 89/392/EWG, Anhang II, Teil B)
HINWEISE FÜR DEN INSTALLATIONSTECHNIKER
ALLGEMEINE SICHERHEITSVORSCHRIFTEN
Der Geschäftsführer
A. Bassi
14) Den Erdschluß auf Wirksamkeit überprüfen und anschließend mit den
Metallelementen des Tors verbinden. Grün/gelbes Antriebskabel eben-
falls erden.
15) Der Antrieb verfügt über eine integrierte Einklemmsicherheit mit
Drehmomentüberwachung, die stets durch weitere Sicherheitsvorrich-
tungen ergänzt werden muß.
16) Mit den Sicherheiten (Norme EN 12978) werden Quetsch- und Scherst-
ellen- und allgemeine Gefahrenbereiche während der Torbewegung
geschützt.
17) Bei jeder Anlage sollten außerdem mindestens eine Leuchtmeldung (z.B.
FAAC LAMP, MINILAMP usw.) sowie ein entsprechendes Warnschild an
der Torkonstruktion und die Vorrichtungen aus Punkt "16" eingesetzt
werden.
18) FAAC lehnt jegliche Haftung in punkto Sicherheit und korrekte Antriebs-
funktion ab, falls die Anlage mit Fremdkomponenten ausgerüstet ist.
19) Zur Wartung ausschließlich FAAC-Originalteile verwenden.
20) Änderungen an Komponenten des Antriebssystems sind untersagt.
21) Der Installateur soll sämtliche Informationen zur Notentriegelung des
Systems erteilen und dem Anwender die dem Produkt beigestellten
Anleitungen aushändigen.
22) Kinder oder Erwachsene sind während des Betriebs vom Produkt fernzu-
halten.
23) Funksteuerungen oder andere Impulsgeber dürfen nicht von Kindern
gehandhabt werden, damit keine unbeabsichtigte Bedienung des An-
triebs erfolgt.
24) Der Anwender darf keine eigenmächtigen Reparaturen oder Eingriffe
vornehmen, sondern ausschließlich Fachpersonal damit beauftragen.
25) Alle weiteren, nicht ausdrücklich in dieser Anleitung vergesehenen
Maßnahmen sind untersagt.
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