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IBM EXP400 Installationshandbuch Seite 64

Speichererweiterungseinheit
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VEREINIGTE STAATEN VON AMERIKA
Geltendes Recht: Der folgende Text ersetzt „dass die Gesetze des Landes zur
Anwendung kommen, in dem Sie die Maschine erworben haben" im ersten Satz:
dass die Gesetze des Staates New York zur Anwendung kommen.
ASIEN/Pazifik
AUSTRALIEN
Umfang dieser Gewährleistung: Der folgende Absatz wird diesem Abschnitt hin-
zugefügt:
Die in diesem Abschnitt beschriebenen Garantieleistungen werden zusätzlich zu
den sonstigen Ansprüchen gewährt, die aus dem "Trade Practices Act 1974" oder
aus der Rechtsprechung hergeleitet werden können, und sind nur insoweit einge-
schränkt, als dies die entsprechende Rechtsprechung zulässt.
Haftungsbegrenzung: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt:
Wenn die IBM auf Grund der Anwendung des "Trade Practices Act 1974" oder ähn-
licher Gesetze die Gewährleistungsverpflichtungen nicht erfüllt, ist die Haftung der
IBM auf die Reparatur oder den Ersatz der Maschine oder die Lieferung einer
gleichwertigen Ersatzmaschine begrenzt. Wenn die Produkte normalerweise für per-
sönliche, Haushalts- oder Konsumzwecke benutzt werden oder die Voraussetzung
oder Gewährleistung zur Verschaffung von Eigentum, stillschweigendem Besitz oder
das Recht zum Verkauf betroffen sind, finden die Haftungsbegrenzungen dieses
Absatzes keine Anwendung.
Geltendes Recht: Der folgende Text ersetzt „dass die Gesetze des Landes zur
Anwendung kommen, in dem Sie die Maschine erworben haben" im ersten Satz:
dass die Gesetze des Staates oder Territoriums zur Anwendung kommen.
KAMBODSCHA, LAOS UND VIETNAM
Geltendes Recht: Der folgende Text ersetzt „dass die Gesetze des Landes zur
Anwendung kommen, in dem Sie die Maschine erworben haben" im ersten Satz:
dass die Gesetze des Staates New York, Vereinigte Staaten von Amerika, zur
Anwendung kommen.
KAMBODSCHA, INDONESIEN, LAOS UND VIETNAM
Schiedsspruchverfahren: Der folgende Text wird unter dieser Überschrift hinzuge-
fügt:
Verfahren und Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder damit
in Zusammenhang stehen, werden in Singapur durch Schiedsspruch in Überein-
stimmung mit den zum Zeitpunkt des Streitfalls geltenden Richtlinien des Singapore
International Arbitration Center („SIAC-Richtlinien") geregelt bzw. beigelegt. Der in
Schriftform abzufassende Schiedsspruch ist endgültig und bindend für alle Parteien
ohne Einspruchsmöglichkeit und muss eine Darlegung der Fakten sowie eine
Begründung enthalten.
Es müssen drei Schiedsrichter bestellt werden, wobei jede Partei berechtigt ist,
einen Schiedsrichter zu ernennen. Die von den Parteien ernannten Schiedsrichter
bestimmen vor Beginn des Verfahrens den dritten Schiedsrichter. Dieser übernimmt
den Vorsitz. Bei Ausfall des Vorsitzenden kann der Vorsitz vom Präsidenten des
SIAC übernommen werden. Bei Ausfällen eines der beiden anderen Schiedsrichter
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IBM EXP400 Speichererweiterungseinheit: Installationshandbuch

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