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Grundig GNIP4410XDW Bedienungsanleitung Seite 12

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2-
Informationen zur
Entsorgung
2.1-Ihre Pflichten als
Endnutzer
Dieses Elektro- bzw.
Elektronikgerät ist mit
einer durchgestrichenen
Abfalltonne auf Rädern
gekennzeichnet. Das Gerät darf
deshalb nur getrennt vom
unsortierten Siedlungsabfall
gesammelt und
zurückgenommen werden. Es
darf somit nicht in den Hausmüll
gegeben werden. Das Gerät
kann z.B. bei einer kommunalen
Sammelstelle oder ggf. bei einem
Vertreiber (siehe unten zu deren
Rücknahmepflichten in
Deutschland) abgegeben
werden.
Das gilt auch für alle Bauteile,
Unterbaugruppen und
Verbrauchsmaterialien des zu
entsorgenden Altgeräts.
Bevor das Altgerät entsorgt
werden darf, müssen alle
Altbatterien und Altakkumulatoren
vom Altgerät getrennt werden, die
nicht vom Altgerät umschlossen
sind. Das gleiche gilt für Lampen,
die zerstörungsfrei aus dem
Altgerät entnommen werden
12/DE
können. Der Endnutzer ist zudem
selbst dafür verantwortlich,
personenbezogene Daten auf
dem Altgerät zu löschen.
Hinweise zum Recycling
Helfen Sie mit, alle
Materialien zu recyceln,
die mit diesem Symbol
gekennzeichnet sind. Entsorgen
Sie solche Materialien,
insbesondere Verpackungen,
nicht im Hausmüll, sondern über
die bereitgestellten
Recyclingbehälter oder die
entsprechenden örtlichen
Sammelsysteme.
Recyceln Sie zum Umwelt - und
Gesundheitsschutz elektrische
und elektronische Geräte.
2.2-Rücknahmepflichten der
Vertreiber
Wer auf mindestens 400 m²
Verkaufsfläche Elektro- und
Elektronikgeräte vertreibt oder
diese gewerblich an Endnutzer
abgibt, ist verpflichtet, bei
Abgabe eines neuen Gerätes,
ein Altgerät des Endnutzers
der gleichen Geräteart, das
im Wesentlichen die gleichen
Funktionen wie das neue Gerät
erfüllt, am Ort der Abgabe oder in
unmittelbarer Nähe, unentgeltlich

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