2.16.1
Betreiber
Der Betreiber ist verpflichtet dem Personal den Gehörschutz bereitzu‐
stellen.
Weisen Sie Ihr Personal an, stets den persönlichen Gehörschutz zu
tragen. Sie sind als Betreiber dafür verantwortlich, dass Ihr Personal
diese Vorschrift auch einhält.
Alle Schallschutzeinrichtungen müssen vorhanden und in einwandf‐
reiem Zustand sein. Während des Betriebes müssen diese ange‐
bracht sein. Erhöhter Geräuschpegel kann bleibende Gehörschäden
verursachen.
2.17
Sicherheitsbezogene Bauteile (SRP)
WARNUNG
Lebensgefahr
Sicherheitsbezogene Bauteile können durch falsche Montage zu
Fehlfunktionen führen.
▶
Lassen Sie sicherheitsbezogene Bauteile (SRP) nur von autori‐
siertem Fachpersonal instandsetzen, warten oder austauschen.
Sicherheitsbezogene Bauteile (SRP) sind Bauteile, die der funktiona‐
len Sicherheit der Maschine dienen. Sie sind auf Ersatzteilblättern be‐
sonders gekennzeichnet. Wenn Sie ein Ersatzteil bestellen, welches
als SRP eingesetzt werden kann, wird es separat verpackt geliefert
und die Verpackung ist gekennzeichnet.
Informieren Sie sich über die SRP, die an der Maschine verbaut sind,
auf dem „EB00-5-xxxxx-xxxx".
Sicherheitsvorschriften
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