3
Vorschriften
2.8.6
Einstellwerte und Düsenbestückung
Brennertyp
Kessel-Nennleistung erste/zweite Stufe
Brennerleistung erste/zweite Stufe
1)
Düsentyp
Öldruck erste Stufe
Öldruck zweite Stufe
Öldurchsatz erste/zweite Stufe
Statischer Druck Brennergebläse erste Stufe
Statischer Druck Brennergebläse zweite Stufe
CO
- Wert
2
CO-Wert
Flammenfühlerstrom
Tab. 10 Einstellwerte und Düsenbestückung
1) Wir empfehlen, ausschließlich die hier angegebenen Düsentypen zu verwenden.
Alle Angaben beziehen sich auf eine Ansauglufttempera-
tur von 20 °C und eine Aufstellungshöhe von 0...500 m
über Meereshöhe.
3
Vorschriften
3.1
Normen und Richtlinien
Bei Installation und Betrieb der Heizungsanlage landesspezifische
Vorschriften und Normen beachten:
• Örtlichen Baubestimmungen über die Aufstellbedingungen
• Örtlichen Baubestimmungen über die Zu- und Ablufteinrichtungen
sowie des Schornsteinanschlusses
• Bestimmungen für den elektrischen Anschluss an die
Stromversorgung
• Vorschriften und Normen über die sicherheitstechnische Ausrüstung
der Wasser-Heizungsanlage
• Installationsanleitung für Ersteller von Heizungsanlagen
• Landesspezifische Vorschriften und Normen zur Vermeidung von
Verunreinigung des Trinkwassers, z. B. durch Wasser aus
Heizungsanlagen
Für Europa: EN 1717
Der Heizkessel entspricht in seiner Konstruktion und in seinem
Betriebsverhalten folgenden Anforderungen:
• Wirkungsgradrichtlinie 92/42/EWG
• EMV-Richtlinie 2004/108/EG
• Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG
3.2
Genehmigungs- und Informationspflicht
▶ Darauf achten, dass regional bedingt Genehmigungen für die
Abgasanlage und den Kondensatanschluss an das öffentliche
Abwassernetz erforderlich sind.
▶ Vor Montagebeginn den zuständigen Bezirksschornsteinfeger-
meister und die Abwasserbehörde informieren.
12
19 kW
BZ1.0 - 19
kW
11/19
kW
11,0/19,0
Danfoss 0,35 gph 80 ° HR Danfoss 0,45 gph 60 ° HFD
bar
6,0...8,0
bar
15,0...20,0
kg/h
0,9/1,6
mbar
4,5...6,5
mbar
12,0...16,5
%
13,3...13,8
ppm
< 50
μA
> 50
3.3
Aufstellraum
HINWEIS: Anlagenschaden durch Frost!
▶ Heizungsanlage in einem frostsicheren Raum
aufstellen.
GEFAHR: Brandgefahr durch entzündliche Materialien
oder Flüssigkeiten!
▶ Keine entzündlichen Materialien oder Flüssigkeiten
in unmittelbarer Nähe des Heizkessels lagern.
HINWEIS: Kesselschaden durch verunreinigte
Verbrennungsluft oder verunreinigte Luft der Umgebung
des Heizkessels!
▶ Heizkessel niemals in einer staubreichen oder
chemisch aggressiven Umgebung betreiben. Das
können z. B. Lackierereien, Friseursalons und
landwirtschaftliche Betriebe (Dung) sein.
▶ Heizkessel niemals an Orten betreiben, an denen mit
Trichlorethen oder Halogenwasserstoffen sowie mit
anderen aggressiven chemischen Mitteln gearbeitet
wird oder die dort gelagert werden. Diese Stoffe sind
z. B. in Sprühdosen, Klebstoffen, Lösungs- oder
Reinigungsmitteln und Lacken enthalten. In diesem
Fall immer eine raumluftunabhängige Betriebsweise
mit einem separaten, hermetisch abgeriegelten
Aufstellraum wählen, der mit Frischluftzufuhr
versehen ist.
3.4
Verbrennungsluft-Abgasanschluss
Den Heizkessel nur mit dem speziell für diesen Kesseltyp konzipierten
und zugelassenen Verbrennungsluft-Abgassystem betreiben.
Wenn der Heizkessel raumluftabhängig betrieben wird, muss der
Aufstellraum mit den erforderlichen Verbrennungsluftöffnungen
versehen sein. Keine Gegenstände vor diese Öffnungen stellen.
Die Verbrennungsluftöffnungen müssen immer frei sein.
27 kW
BZ1.0 - 27
19/27
19,0/27,0
8,0...12,0
16,0...22,0
1,6/2,3
7,5...10,5
15,0...19,0
13,3...13,8
< 50
> 50
Logano plus SB105 – 6 720 808 164 (2013/05)