2.1
Flurförderzeug mit Kran verladen
VORSICHT!
Hubgerüst kann beschädigt werden
Die Kranverladung ist nur zum Transport vor Erstinbetriebnahme vorgesehen.
Kranverladungen sind durch eigens dafür geschultes Fachpersonal nach den
Empfehlungen der Richtlinien VDI 2700 und VDI 2703 durchzuführen.
GEFAHR!
Unfallgefahr durch reißendes Krangeschirr
Nur Krangeschirr mit ausreichender Tragfähigkeit verwenden.
Verladegewicht = Leergewicht des Flurförderzeugs (+ Batteriegewicht
bei Elektrofahrzeugen).
Das Hubgerüst muss vollständig zurückgeneigt sein.
Das Krangeschirr am Hubgerüst muss eine freie Mindestlänge von 2 m haben.
Anschlagmittel des Krangeschirrs so anbringen, dass sie beim Anheben keine
Anbauteile oder das Fahrerschutzdach berühren.
Nicht unter schwebende Lasten treten.
Es dürfen nur Personen, die im Umgang mit den Anschlagmitteln und
Hebewerkzeugen geschult sind, das Flurförderzeug verladen.
Bei der Kranverladung Sicherheitsschuhe tragen.
Nicht in den Gefahrenbereich treten bzw. nicht im Gefahrenraum aufhalten.
Krangeschirr nur an den vorgegebenen Anschlagpunkten anschlagen und gegen
Verrutschen sichern.
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