Gebrauchsanleitung für das elektrostatische Pulverbeschichten
1. Diese Einrichtung kann gefährlich sein, wenn sie nicht nach den Bestimmungen folgen-
der Normen betrieben wird:
EN 50 050 (bzw. VDE 0745 Teil 100), EN 50 053 Teil 2 (bzw. VDE 0745 Teil 102), sowie
dem Merkblatt für elektrostatisches Pulverbeschichten ZH 1/444.
2. Sämtliche elektrostatisch leitfähigen Teile, die sich innerhalb eines Abstandes von 5 m
von der Beschichtungsstelle befinden und insbesondere die Werkstücke müssen
geerdet sein.
3. Der Fußboden des Beschichtungsgebietes muß elektrostatisch leitfähig sein (normaler
Beton ist allgemein leitfähig).
4. Das Bedienungspersonal muß elektrostatisch leitfähige Fußbekleidung tragen (z. B.
Ledersohlen).
5. Das mitgelieferte Erdungskabel (grün/gelb) an der Erdungsschraube des elektrostati-
schen Pulverhandbeschichtungsgerätes anschließen. Das Erdungskabel muß gute
metallische Verbindung mit der Beschichtungskabine, der Rückgewinnungsanlage und
der Förderkette bzw. der Aufhängevorrichtung der Objekte haben.
6. Die Spannungs- und Pulverzuleitungen zu den Pistolen müssen so geführt werden, daß
sie gegen mechanische Beschädigungen weitgehend geschützt sind.
7. Das Pulverbeschichtungsgerät darf sich erst einschalten lassen, wenn die Kabine in
Betrieb ist. Setzt die Kabine aus, muß auch das Pulverbeschichtungsgerät ausschalten.
8. Die Erdung aller leitfähigen Teile ist mindestens wöchentlich zu kontrollieren.
9. Beim Reinigen der Pistole und beim Auswechseln der Düsen muß das Steuergerät
ausgeschaltet werden.
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