Planungsdaten
Deshalb ist eine Heizlastberechnung vom Anlagenersteller durchzuführen, bzw. auf eine bestehende
Berechnung zurückzugreifen. Neben der ausführlichen Berechnung nach DIN EN 12831 kann auch mit
dem LEDA BImSchV-Rechner (Berechnungs-Tool) eine ausreichend genaue Aussage zur benötigten Heizlast
gemacht werden.
Ebenso kann die Leistung unabhängig von der tatsächlichen Heizlast auch mit dem Auftraggeber vereinbart
werden.
2.3 Anforderungen an den Schornstein
Vor Einbau und Anschluss des Kaminofens ist der Schornstein auf seine Eignung zu prüfen. Die einwandfreie
Funktion des Geräts ist vom Anschluss an einen passenden Schornstein abhängig.
Baurechtliche Eignung des Schornsteins: Anforderungen der geltenden Vorschriften sind zu beachten
(insbesondere jeweilige Landesbauordnung, jeweilige Feuerungsverordnung, 1. BImSchV, DIN V 18160,
DIN EN 15287-1).
Der Schornstein muss für Abgase von festen Brennstoffen geeignet sein (Rußbrand-Beständigkeit,
Kennzeichnung der Abgasanlage: G).
Physikalische/technische Eignung des Schornsteins: Der Schornstein muss in der Lage sein, die
Abgase ausreichend sicher abzuführen und den notwendigen Förderdruck aufzubauen, ggf. ist die
ausreichende Funktion des Schornsteins nach DIN EN 13384 bereits in der Planungsphase rechnerisch
nachzuweisen.
Der Schornstein muss bei Betrieb der Feuerstätte in der Lage sein, den Mindestförderdruck aufzubauen
(siehe „9. Technische Daten" auf Seite 66 und „2.4 Bestimmung des Gesamtförderdrucks" auf Seite
14).
Bei zu niedrigem Arbeitsdruck ist ein bestimmungsgemäßer Betrieb der Feuerstätte nicht möglich.
Der Arbeitsdruck des Schornsteins soll bei Betrieb der Feuerstätte den Maximalförderdruck nicht
überschreiten (siehe „9. Technische Daten" auf Seite 66 und „2.4 Bestimmung des Gesamtförder-
drucks" auf Seite 14).
Ein zu starker Förderdruck erhöht den Brennstoffdurchsatz, die Brennraumtemperaturen und
freigesetzte Leistung. Damit erhöht sich auch die Beanspruchung und der Verschleiß der Bauteile, der
Wirkungsgrad sinkt und die schädlichen Emissionen steigen an.
Ggf. ist eine entsprechende Drosselung oder Zugregelung vorzusehen (z.B. Nebenluftvorrichtung).
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