Benutzerführung
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Benutzerführung
In der Montage- und Betriebsanleitung sind alle
wichtigen Informationen für Montage, Aufstellung und
Inbetriebnahme zusammengefasst.
Bei Fragen wenden Sie sich an Ihren zuständigen
Viessmann-Fachpartner. Die aktuelle Adresse finden
Sie auf der Rückseite.
1.1
Aufbau der Betriebsanleitung
1.1.1
Warnhinweise
Aufbau der Warnhinweise
Warnhinweise sind wie folgt aufgebaut:
SIGNAL-
Quelle der Gefahr!
WORT!
Folgen bei Nichtbeachtung.
 Maßnahme, um die Gefahr zu
vermeiden.
Abstufung der Warnhinweise
Warnhinweise unterscheiden sich nach Art der Gefahr
wie folgt:
GEFAHR!
Dieses Signalwort kennzeichnet eine
unmittelbar drohende Gefahr. Falls
diese Gefahr nicht vermieden wird,
führt dies zum Tod oder zu schweren
Verletzungen.
WARNUNG!
Dieses Signalwort kennzeichnet eine
mögliche Gefahr. Falls diese Gefahr
nicht vermieden wird, kann dies zum
Tod oder zu schweren Verletzungen
führen.
Dieses Signalwort kennzeichnet
VORSICHT!
eine mögliche gefährliche Situation.
Falls diese gefährliche Situation nicht
vermieden wird, kann dies zu leichten
oder mäßigen Verletzungen führen.
HINWEIS
Dieses Signalwort kennzeichnet Hand-
lungen zur Verhütung von Sachschä-
den. Das Beachten dieser Hinweise
verhindert die Beschädigung oder
Zerstörung des Gesamtsystems oder
seiner Komponenten.
Tipps, Hinweise und Empfehlungen
L Gibt dem Anwender Tipps, Hinweise oder Empfeh-
lungen zum efÏzienten Umgang mit dem Produkt.
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1.1.2
Weitere Symbole
Handlungsanweisungen
Handlungsanweisungen fordern dazu auf, eine Hand-
lung oder einen Arbeisschritt durchzuführen. Hand-
lungsanweisungen immer einzeln und in der vorgege-
ben Reihenfolge ausführen.
Aufbau der Handlungsanweisungen:
 Anleitung zu einer Handlung.
Resultatsangabe, falls erforderlich.
Listen
Aufbau nicht nummerierter Listen:
Listenebene 1
Listenebene 2
Aufbau nummerierter Listen:
1. Listenebene 1
1.1 Listenebene 2
1.2
Anforderungen an das Personal
 Sicherstellen, dass ausschließlich autorisierte und
ausgebildete Personen die Maschine bedienen,
warten oder reparieren.
 Sicherstellen, dass alle Personen, die die Maschine
bedienen, warten oder reparieren das vorgeschrie-
bene Mindestalter aufweisen.
 Sicherstellen, dass die Ausbildung des Personals
theoretische Informationen (Technik und Sicher-
heit) und praktische Schulungen an der Maschine
umfasst.
 Sicherstellen, dass das Personal die Betriebsanlei-
tung und mitgelieferte Dokumentationen gelesen
und verstanden hat.
 Sicherstellen, dass zu schulendes, anzulernendes,
einzuweisendes oder in einer allgemeinen Ausbil-
dung befindliches Personal ausschließlich unter
ständiger Aufsicht einer erfahrenen Person an der
Maschine tätig wird.
 Sicherheitsbewusstes und gefahrenbewusstes Ar-
beiten des Personals regelmäßig kontrollieren.
 Zuständigkeiten des Personals für Bedienen, Rüs-
ten, Warten und Instandsetzen unmissverständlich
festlegen.