WICHTIG:
Siehe ebenfalls im Kapitel 7 die an den in dieser Anleitung
beschriebenen Ausrüstungen regelmäßig durch
zuführenden Prüfungen.
Prüfung der Rettungsschlaufe:
- Das Gurtband und das Nähgarn dürfen keine Spuren von
Abrieb, Ausfaserung, Verbrennung oder Einschnitten
aufweisen.
- Die
Verstellelemente
und
Verformungen oder Verschleißspuren aufweisen und müssen
einwandfrei funktionieren.
GEFAHR:
Bei Zweifeln hinsichtlich der Sicherheit muss die
Ausrüstung außer Betrieb genommen werden, um jede
Benutzung bis zur Prüfung durch eine sachkundige Person
auszuschließen.
4.1.2. Prüfung vor der Rettung
Vor der Benutzung dieser Ausrüstung muss Folgendes
sichergestellt werden:
- dass sich keine Hindernisse auf dem Rettungsweg befinden,
mit denen die Person zusammenstoßen kann,
- dass keine Gefahr besteht, dass die zu rettende Person
während der Rettung oder beim Aushängen der Person mit
Bestandteilen des Systems zusammenstößt.
4.2. Installation
GEFAHR:
Vor der Benutzung muss überlegt werden, wie die Rettung
effizient und sicher erfolgen kann.
Für eine effiziente Benutzung einer Rettungsschlaufe muss
diese obligatorisch mit einem Rettungssystem (vom Typ
Abseilgerät usw.) verbunden werden, das seinerseits an
einem Anschlagpunkt gemäß der Norm EN 795 oder mit
einer Mindest-Tragfähigkeit von 10 kN angeschlagen ist.
4.2.1. Anbringung der Ausrüstung am Bediener
Die Anbringung der Rettungsschlaufe am Bediener erfolgt in
4 Schritten:
Schritt 1 (Abb. 2): Der Bediener steckt die Arme so durch die
elastischen Schultergurte der Rettungsschlaufe, als würde er
einen Rucksack anziehen.
Schritt 2 (Abb. 3): Der Bediener ergreift die Spitze der
Rettungsschlaufe, führt sie zwischen seinen Beinen durch und
zieht sie nach oben.
Schritt 3 (Abb. 4 und 5): Der Bediener führt die 3 Gurtschlaufen
der seiner Größe entsprechenden Farbe zusammen:
- Größe XL: Die blauen Rettungsösen im Brustbereich (b)
und die blaue Rettungsöse im Schritt (b) mit einem
Karabinerhaken miteinander verbinden.
- Größe M: Die roten Rettungsösen im Brustbereich (c) und die
rote Rettungsöse im Schritt (c) mit einem Karabinerhaken
miteinander verbinden.
- Größe S: Die schwarzen Rettungsösen im Brustbereich (d)
und die rote Rettungsöse im Schritt (c) mit einem
Karabinerhaken miteinander verbinden.
Schritt 4 (Abb. 6): Der Bediener schlägt die 3 Einhängeschlaufen der
Rettungsschlaufe am Karabinerhaken des Rettungssystems an.
Ein erster Hängetest sollte in geringer Höhe an einem sicheren
Ort durchgeführt werden, um zu gewährleisten, dass die
Rettungsschlaufe richtig eingestellt und für die vorgesehene
Benutzung komfortabel ist.
Beschläge
dürfen
keine
4.2.2. Anschlagen des Rettungssystems
WICHTIG:
Die Befestigung am Anschlagpunkt oder an der Struktur
muss mit Hilfe eines Verbindungselements gemäß den
Normen EN 362 oder EN 795 erfolgen. Der Anschlagpunkt
muss eine minimale Tragfähigkeit von 10 kN aufweisen.
HINWEIS:
Nach Möglichkeit sollte sich der Anschlagpunkt (EN 795)
über der Taille des Bedieners befinden.
Die Verbindung der Rettungsschlaufe mit dem Rettungssystem
muss mit Hilfe eines Karabinerhakens gemäß der Norm EN 362
erfolgen.
4.3. Benutzung
GEFAHR:
Die Rettungsschlaufen nicht für andere Anwendungen als
die Rettung von Personen benutzen, zum Beispiel als
Schutzausrüstung gegen Absturz oder zum Bungee-
Jumping.
Vor der Benutzung muss der Retter die zu rettende Person vor
den Gefahren des durch das freie Hängen verursachten
Hängetraumas warnen.
Die Ausrüstungen sind für einen Betrieb auf der Baustelle, im
Freien und für einen Temperaturbereich von -40°C bis +60°C
geeignet.
Jeden Kontakt mit scharfen Kanten, scheuernden Flächen oder
Chemikalien vermeiden.
5. Verbotene fehlerhafte Anwendungen
GEFAHR: Folgendes ist verboten:
• Benutzung
der
in
dieser
Ausrüstungen ohne vorherige Gefahrenanalyse, insbesondere
hinsichtlich der Umgebung, in der sich die zu rettende Person
bewegt, um jede Kollisionsgefahr auszuschließen.
• Benutzung
der
in
dieser
Ausrüstungen zum Schutz gegen Absturz.
• Benutzung
der
in
dieser
Ausrüstungen zu anderen Zwecken als der Rettung, zum
Beispiel zum Bungee-Jumping.
• Benutzung
der
in
dieser
Ausrüstungen, wenn die Temperatur nicht zwischen -40°C und
+60°C liegt.
• Kontakt eines Teils der in dieser Anleitung beschriebenen
Ausrüstungen mit scharfen Gegenständen, scharfen Kanten,
scheuernden Flächen, Chemikalien oder Wärmequellen.
• Benutzung
der
in
dieser
Ausrüstungen ohne vorherige Sichtprüfung der gesamten
Ausrüstung und insbesondere der Sicherheitselemente.
• Benutzung
der
in
dieser
Ausrüstungen, wenn die letzte jährliche Prüfung (siehe
Kapitel 7.1) über 12 Monate zurückliegt.
• Änderung der in dieser Anleitung beschriebenen Ausrüstungen
durch Entfernen, Hinzufügen oder Ersatz eines Elements ohne
vorherige schriftliche Genehmigung von Tractel
• Reinigung
der
in
dieser
Ausrüstungen unter Missachtung der entsprechenden
Anweisungen dieser Anleitung (siehe Kapitel 7.2).
• Benutzung
der
in
dieser
Ausrüstungen,
wenn
eine
Kennzeichnungen auf den Ausrüstungen fehlt oder nicht lesbar
ist (siehe Kapitel 9).
Anleitung
beschriebenen
Anleitung
beschriebenen
Anleitung
beschriebenen
Anleitung
beschriebenen
Anleitung
beschriebenen
Anleitung
beschriebenen
®
SAS.
Anleitung
beschriebenen
Anleitung
beschriebenen
der
vorschriftsmäßigen
13
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