14. Entsorgung von gebrauchten Batterien/Akkus
Als Endverbraucher sind Sie gesetzlich (Batterieverordnung) zur
Rückgabe aller gebrauchten Batterien und Akkus verpflichtet; eine
Entsorgung über den Hausmüll ist untersagt.
Schadstoffhaltige Batterien, Akkus sind mit nebenstehen-
den Symbolen gekennzeichnet, die auf das Verbot der
Entsorgung über den Hausmüll hinweisen. Die Bezeich-
nungen für das ausschlaggebende Schwermetall sind Cd
= Cadmium, Hg = Quecksilber, Pb = Blei.
Verbrauchte Batterien, Akkus sowie Knopfzellen können
Sie unentgeltlich bei den Sammelstellen Ihrer Gemeinde,
unseren Filialen oder überall dort abgeben, wo Batte-
rien/Akkus/Knopfzellen verkauft werden!
Sie erfüllen damit die gesetzlichen Verpflichtungen und leisten Ihren
Beitrag zum Umweltschutz!
14.1 Produktentsorgung
Entsorgen Sie die unbrauchbar gewordenen Geräte gemäß den gel-
tenden gesetzlichen Vorschriften.
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