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Gefahren Durch Unverschlossene Türen; Gefahren Durch Unzureichende Verbrennungsluft - Leda ANTIGUA H Bedienungsanleitung

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1.3 Gefahren durch unverschlossene Türen
Die Feuertür, die Aschefachtür und die seitliche Befülltür müssen während des Betriebs
geschlossen sein!
Während des Heizbetriebs müssen Feuertür, Aschefachtür und die seitliche Befülltür geschlossen bleiben, um
einen unnötig hohen oder sogar gefährlichen Austritt von Heizgas zu vermeiden.
Durch den starken Entgasungsprozess beim Brennstoff Holz und einen schwachen Schornsteinförderdruck
kann es beim Öffnen der Feuertür zum Austritt von Rauch und Heizgas kommen. Deshalb wird dringend
empfohlen, die Feuertür grundsätzlich nicht zu öffnen, bevor der Brennstoff bis zur Glutbildung herunterge-
brannt ist.

1.4 Gefahren durch unzureichende Verbrennungsluft

Der Feuerstätte muss immer ausreichend Verbrennungsluft zuströmen können!
Beziehen Feuerstätten ihre Verbrennungsluft aus dem Wohnraum bzw. aus dem Gebäude, muss in
jedem Fall ständig ausreichend Luft in diese Räume nachströmen können. Lüftungsanlagen oder weitere
Feuerstätten dürfen die Luftversorgung dabei nicht stören oder beeinträchtigen.
Während des Betriebes darf die vorgesehene Verbrennungsluftöffnung nicht geschlossen, gedrosselt,
verengt, verdeckt oder zugestellt werden.
Luftabsaugende Anlagen können die Verbrennungsluftversorgung stören!
Luftabsaugende Anlagen (z.B. Lüftungsanlage, Dunstabzugshaube, Abluft-Wäschetrockner, zentrale
Staubsaugeranlagen), die zusammen mit der Feuerstätte im selben Raum oder Raumluftverbund betrieben
werden, können die Verbrennungsluftversorgung und die Abgasabführung empfi ndlich stören.
Sicherheitshinweise
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