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Brennstoffwechsel
2.4.2 Unzulässige Brennstoffe
2.4.3 Qualifikation des Bedienpersonals
2.4.4 Schutzausrüstung des Bedienpersonals
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B 067 02 10
Falsch eingestellte Brennstoff-Parameter:
Fehleinstellungen der Parameter führen zu massiven Beeinträchti-
gungen der Kesselfunktionen und in weiterer Folge zum Verlust der
Garantie!
Wird der Brennstoff gewechselt (z.B. Hackgut auf Pellets), muss die Anlage
durch den Fröling-Werkskundendienst neu eingestellt werden!
Der Einsatz von Brennstoffen, die nicht unter 2.4.1 definiert sind,
insbesondere das Verbrennen von Abfall, ist nicht zulässig.
Bei Verwendung unzulässiger Brennstoffe:
Das Verbrennen von unzulässigen Brennstoffen führt zu einem erhöhten Rei-
nigungsaufwand und durch die Bildung von aggressiven Ablagerungen und
Schwitzwasser zur Beschädigung des Kessels und in weiterer Folge zum Ver-
lust der Garantie! Darüber hinaus kann die Verwendung nicht normgerechte
Brennstoffe zu schwerwiegenden Störungen der Verbrennung führen!
Es ist nur dem geschulten Betreiber gestattet, den Kessel zu bedienen!
Darüber hinaus muss der Bediener die Anweisungen in der Dokumenta-
tion gelesen und verstanden haben.
Bei Zutritt zum Heizraum durch Unbefugte:
Sachschaden und Verletzungen möglich!
Der Betreiber ist beauftragt, unbefugte Personen, insbesondere Kinder, vom
Kessel fernzuhalten.
Für persönliche Schutzausrüstung im Sinne der Vorschriften zur
Unfallverhütung ist zu sorgen!
Bei Bedienung, Inspektion und Reinigung des Kessels:
- Festes Schuhwerk
- Schutzhandschuhe
Bestimmungsgemäße Verwendung
A C H T U N G
A C H T U N G
A C H T U N G
Sicherheit
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