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utila ALS 318 PTX Gebrauchsanweisung Seite 50

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ALS 318 / 328 PTX
I. Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
gelten für alle gegenseitigen Ansprüche aus und im
Zusammenhang
mit
Gerätebau GmbH & Co. KG und Kaufleuten und
Nichtkaufleuten und zwar in der Fassung, die zum
Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültig ist.
Abweichende
und/oder
bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der Firma utila
Gerätebau GmbH & Co. KG. Die rechtliche Unwirksamkeit
eines Teiles dieser Bedingungen hat auf die Gültigkeit
im übrigen keinen Einfluss. Sollten diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen keine Reglung enthalten, so richtet
sich der Vertragsinhalt nach den gültigen gesetzlichen
Vorschriften in der BRD. Dies gilt insbesondere für den Fall
von Verträgen mit ausländischen Firmen oder Privatleuten,
auch für diese Fälle gilt ausschließlich Deutsches Recht.
II. Preise, Zahlung, Fälligkeit und Lieferung
Unsere Preise verstehen sich in Euro ohne den jeweils
gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuersatz zum am Tage
der Lieferung gültigen Preis. Die Preise verstehen sich
ab Lager Troisdorf bzw. Crimmitschau, ausschließlich der
Verpackung. Unsere Rechnungen sind zahlbar vor oder
bei Lieferung oder nach anderslautender Vereinbarung.
Bei Überschreitung eines ggf. vereinbarten Zahlungszieles
von 30 Tagen werden die gesetzlichen Verzugszinsen in
Höhe von 5 bzw. 8 % über dem Basiszinssatz der EZB ab
dem 31. Tage nach dem Zugang der Rechnung berechnet.
Wechsel werden nicht angenommen. Die Überschreitung
des Zahlungszieles eines Kunden hat zur Folge, dass
unsere sämtlichen Forderungen sofort fällig werden, dies
gilt insbesondere auch bei Zahlungseinstellung und im
Falle des gerichtlichen Insolvenzverfahrens. Es gilt ebenso
für gestundete Beträge oder für Beträge, hinsichtlich
derer Ratenzahlung vereinbart worden ist. Kunden, die
nicht Verbraucher im Sinne des Gesetzes sind, sind
nicht berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht geltend
zu machen oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen,
soweit die Ansprüche nicht ausdrücklich von der Firma
utila Gerätebau GmbH & Co. KG anerkannt und/oder
rechtskräftig durch ein Deutsches Gericht festgestellt
worden sind.
Die Lieferung erfolgt durch ein durch die Firma
utila
Gerätebau
Transportunternehmen auf Kosten und zu Lasten des
Kunden. Die Kosten werden durch die Firma utila
Gerätebau GmbH & Co. KG berechnet und eingezogen.
Bei Versand der Ware geht die Gefahr auf den Kunden
über, sobald die Ware dem Transportunternehmen
übergeben worden ist. Ein Anspruch auf Abschluss einer
Transportversicherung besteht seitens des Kunden nicht,
so sie erfolgt, so geschieht dies ohne Anerkennung einer
Rechtspflicht.
Die
angegebenen
die Firma utila Gerätebau GmbH & Co. KG bemüht
sich, die angegebenen Lieferzeiten einzuhalten. Die
50
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verträgen
zwischen
ergänzende
Vereinbarungen
GmbH
&
Co.
KG
beauftragtes
Lieferzeiten
sind
unverbindlich,
Nichteinhaltung
Lieferzeiten berechtigt den Kunden nicht zum Rücktritt
vom Vertrag gem. § 323 BGB. Der Kunde ist ebenfalls
nicht berechtigt, Schadensersatzansprüche geltend zu
machen, soweit die Firma utila Gerätebau GmbH & Co.
der
utila
KG nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
In diesem Falle wird die Haftung jedoch auf maximal 25
% des Auftragswertes beschränkt. Dies gilt auch im Falle
von unverschuldeter Unmöglichkeit der Lieferung sowie
höherer Gewalt.
III. Eigentumsvorbehalt
Die Firma utila Gerätebau GmbH & Co. KG behält sich
das Eigentum an allen Waren, die von ihr an einen
Kunden ausgeliefert worden sind, bis zur endgültigen und
vollständigen Zahlung der gelieferten Waren vor. Soweit
die Firma utila Gerätebau GmbH & Co. KG im Rahmen
der Gewährleistung oder aufgrund von Kulanz eine Ware
austauscht, wird bereits heute vereinbart, dass das
Eigentum an der ausgetauschten Ware wechselseitig in
dem Zeitpunkt vom Kunden auf die Firma utila Gerätebau
GmbH & Co. KG bzw. umgekehrt übergeht, indem
einerseits die Firma utila Gerätebau GmbH & Co. KG
die Ware vom Kunden zurückgesandt bekommt bzw. der
Kunde die Austauschlieferung der Firma utila Gerätebau
GmbH & Co. KG erhält. Die Waren dürfen vor vollständiger
Bezahlung weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit
übereignet oder an Dritte weiterveräußert werden.
Pfändungen oder andere Beschlagnahmungen sind der
Firma utila Gerätebau GmbH & Co. KG sofort schriftlich
anzuzeigen.
IV. Gewährleistung
Die Firma utila Gerätebau GmbH & Co. KG gewährleistet,
dass die Produkte zum Zeitpunkt der Übergabe eine
etwa vereinbarte Beschaffenheit haben bzw. frei von
Sachmängeln sind, d.h., dass sie sich für die den
Vertrag vorausgesetzten Verwendungen eignen oder
sich für die gewöhnliche Verwendung eignen und eine
Beschaffenheit aufweisen, die bei Sachen der gleichen
Art üblich ist und die der Kunde nach der Art der Sache
und/oder der Ankündigung der Firma utila Gerätebau
GmbH & Co. KG erwarten kann. Voraussetzung für den
Erhalt der Gewährleistung ist jedoch, dass die Produkte
lediglich im Rahmen des dafür vorgesehenen Gebrauchs
eingesetzt werden und nicht zweckentfremdet genutzt
werden. Voraussetzung ist darüber hinaus auch, dass die
Handhabung entsprechend den Vorschriften des Gesetzes
über
Medizinprodukte
entsprechend unseren Anweisungen erfolgt. Insoweit
werden durch die Firma utila Gerätebau GmbH & Co. KG
hiermit ausdrücklich Einweisungen und Schulungen an
den Produkten angeboten.
Der Kunde hat die Produkte umgehend nach Empfang
der Lieferung auf Vollständigkeit oder etwaige Mängel
zu überprüfen, diese müssen spätestens innerhalb
von 5 Werktagen ab Zugang gegenüber der Firma utila
Gerätebau GmbH & Co. KG schriftlich angezeigt werden.
der
unverbindlichen
angegebenen
durch
geschultes
Personal

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